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07-09-2010

Brief von Präsident Barroso an die Mitglieder des Europäischen Parlaments

Brief von Präsident Barroso an die Mitglieder des Europäischen Parlaments Brüssel, 7. September 2010

"Sehr geehrter Herr Präsident,

es ist ein Jahr her, dass ich dem Europäischen Parlament meine politischen Leitlinien für die folgenden fünf Jahre vorgestellt und bei dieser Gelegenheit angeregt habe, zwischen Parlament und Kommission ein besonderes Verhältnis aufzubauen. Zu meiner Freude kann ich feststellen, dass es uns in den wenigen Monaten seit dem Amtsantritt des derzeitigen Kommissionskollegiums gelungen ist, dieses Konzept sowohl in politischer als auch in praktischer Hinsicht zu füllen. Besonders wichtig war in diesem Zusammenhang der rasche Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung, die unseren Beziehungen klare und beiderseits akzeptierte Bezugspunkte vermittelt.

Diese Rahmenvereinbarung bringt, wie Sie wissen, erhebliche Änderungen der Vorgehensweise bei der Annahme des Arbeitsprogramms durch die Kommission mit sich. So sollen der Annahme des Arbeitsprogramms Beratungen mit dem Parlament über die politischen Prioritäten der Union vorangehen. Außerdem ist vorgesehen, dass der Präsident der Kommission vor dem Plenum des Parlaments eine Rede zur Lage der Union abgibt. Parallel zu meiner Rede möchte ich Ihnen nun kurz die wesentlichen Elemente darlegen, auf die sich die Kommission bei der Ausarbeitung ihres Arbeitsprogramms gestützt hat. Damit soll der Meinungsaustausch zwischen Kommission und Parlament gefördert werden, was wiederum der Kommission helfen wird, ihr Arbeitsprogramm für 2011, wie in der Rahmenvereinbarung vorgesehen, bis Ende Oktober fertigzustellen.

Diesem Schreiben können Sie entnehmen, dass der Schwerpunkt unserer Arbeit in den verbleibenden Monaten dieses Jahres und im Arbeitsprogramm der Kommission für das kommende Jahr auf wirtschaftlichen Themen liegen wird. Dies ergibt sich auch daraus, dass wir uns weiterhin vorrangig mit der Wirtschaftskrise befassen müssen. Unsere Vorschläge und Strategien zielen auf eine Stärkung der EU-Volkswirtschaft ab, und wir werden dabei solche Vorschläge zeitlich vorziehen, die zur Förderung nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beitragen können. Damit wollen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern überall in der EU Hoffnung vermitteln und zeigen, dass das Handeln auf EU-Ebene einen echten Mehrwert bewirkt. Wir hoffen, dass das Europäische Parlament und der Rat mit einer raschen Beratung einer Reihe wesentlicher Vorschläge einverstanden sind, die für den Wirtschaftsaufschwung und die Schaffung von Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung sind. Daran würde deutlich, dass wir in der Lage sind, mit unserem Beschlussfassungssystem besonderen Umständen und dringlichen Anforderungen zu entsprechen.

In den folgenden Abschnitten fasse ich die wesentlichen Elemente zusammen, die wir in unser nächstes Arbeitsprogramm aufzunehmen gedenken.

Wirtschaftspolitische Steuerung und Regulierung von Finanzdienstleistungen

Die Kommission hat Überlegungen vorgestellt, die die Debatte über die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und der Eurozone geprägt haben. Das Kernelement dabei bildet eine intensivere Überwachung der Fiskalpolitik, der Wirtschaftspolitik insgesamt und der Strukturreformen. Hinzu kommen sollten strikte Regelungen zur Vermeidung bzw. Korrektur von Exzessen, die das Wachstum beeinträchtigen und unsere gemeinsame finanzielle Stabilität gefährden könnten.

Die Kommission hat die notwendigen Anpassungen an dem Verhaltenskodex des Stabilitäts- und Wachstumspakts rasch vorgenommen und wird in den unter ihre direkte Zuständigkeit fallenden Bereichen weitere Maßnahmen treffen. Ende September werden wir entsprechende Legislativvorschläge unterbreiten, die sich für eine interinstitutionelle Planungsvereinbarung über eine rasche Beratung und Annahme geradezu anbieten.

Das Europäische Parlament arbeitet im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens sehr engagiert an der Gestaltung eines neuen Regelwerks für den Finanzdiensleistungssektor in der EU mit. Wie wir bereits im Juni erläutert haben, hat die Kommission die Absicht, ihr Programm zur Finanzreform durch weitere Vorschläge zu vervollständigen, die u.a. ein Krisenmanagement-Instrumentarium zur Prävention von Bankausfällen bzw. zur Bankenrettung, mehr Markttransparenz, Sanktionen bei missbräuchlichem Verhalten am Markt, eine weitere Stärkung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Initiativen zur Verbesserung der Corporate Governance im Finanzsektor vorsehen. Schon in den nächsten Tagen werden wir Legislativvorschläge vorlegen, die auf mehr Transparenz und Sicherheit an den Märkten für Derivate und auf Regelungen für ungedeckte Leerverkäufe und Credit Default Swaps abzielen. Den größten Teil dieser Vorschläge gedenkt die Kommission noch in diesem Herbst, die übrigen dann Anfang kommenden Jahres zu genehmigen - auch, um unsere internationalen Zusagen gegenüber den G20 zu erfüllen. Wir sind gewillt, zur Beschleunigung der Beschlussfassung über diese Vorschläge eng mit dem Parlament zusammenzuarbeiten.

Das Arbeitsprogramm 2011 umfasst diesbezüglich Folgendes:

  • Laufende Arbeiten zur Vervollständigung eines neuen Regelwerks für die wirtschaftspolitische Steuerung sowie entsprechende Legislativvorschläge
  • Regelungen zum Abschluss der umfassenden Reform des europäischen Finanzsystems: Überarbeitung der MiFID, Regeln für Zentralverwahrer und Vergütungen auf dem Gebiet der OGAW, Vorschriften für Privatanleger-Standardprodukte, weitere Änderungen an der Verordnung über Rating-Agenturen, Vorschriften über Krisenmanagement und Bankeninsolvenzfonds sowie zur Corporate Governance. Darüber hinaus wird die Kommission die in diesem Herbst vorliegenden Einschätzungen beispielsweise in Bezug auf die Besteuerung des Finanzsektors aufgreifen und ggf. entsprechend tätig werden.

Europa 2020 - eine Wachstumsstrategie für die EU

Die Vorschläge der Kommission für eine neue Wachstumsstrategie für die EU sollen nunmehr den Kern der Regelungen für die Zukunft bilden. Der Strategie Europa 2020 liegt die Annahme zugrunde, dass die wirtschaftliche Erholung und die Zukunft Europas kontinuierlich intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie quantifizierte Ziele und konkrete Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene erfordern. Diese Strategie wurde weithin begrüßt und im Juni vom Europäischen Rat genehmigt. Jetzt müssen wir uns der Umsetzung der Strategie widmen und dabei insbesondere diejenigen Elemente zeitlich vorziehen, die der 2Stärkung des Wachstums dienen. Die Kommission hat bereits ihre Leitinitiative „Digitale Agenda" auf den Weg gebracht und Ende des Jahres wird sie weitere Leitinitiativen vorstellen, darunter die „Innovationsunion", eine Initiative zur Industriepolitik, „Jugend in Bewegung" (Youth on the move), die „Agenda für neue Qualifikationen und Arbeitsplätze" und die Plattform zur Bekämpfung der Armut. Außerdem werden wir entsprechend unserer Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels Kernelemente der Leitinitiative zur Ressourceneffizienz insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr aufgreifen. Von besonderer Bedeutung im Jahr 2011 wird die erstmalige Umsetzung der Strategie Europa 2020 und im Zusammenhang damit die Vorlage des Jahreswachstumsberichts sein, mit dem Anfang 2011 das Europäische Semester der politischen Koordinierung eingeleitet wird.

Die richtige soziale Grundlage für die Modernisierung Europas

Unsere Gesellschaft beruht auf einem Sozialmodell, bei dem Wachstum und Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und Integration einander ergänzen. Es ist einzigartiges Modell, das allen Möglichkeiten eröffnet, das aber nur erhalten werden kann, wenn es ständig weiterentwickelt wird. Angesichts der derzeitigen Krise müssen wir unsere Anstrengungen auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Schaffung von Arbeitsplätzen konzentrieren. Wir müssen handeln, unterstützen, weiterbilden und ermutigen, wo immer dies möglich ist. Die EU muss zusammen mit den Regierungen und den Sozialpartnern dafür sorgen, dass wir alle möglichen Wege zur Schaffung von würdigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen beschreiten. Meinen Zusagen gegenüber dem Parlament entsprechend wird die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie und einen Legislativvorschlag zur Auslegung der Entsenderichtlinie vorlegen.

Die Strategie Europa 2020 trägt der zentralen Rolle der Bildung als Grundlage für Wohlstand und soziale Gerechtigkeit Rechnung. Die EU muss überlegen, welchen Beitrag sie leisten kann, um die Regierungen der Mitgliedstaaten beim Erreichen der für 2020 angestrebten Ziele zu unterstützen.

Das Arbeitsprogramm 2011 soll diesbezüglich auch Folgendes umfassen:


  • Überarbeitung des 2005 angenommenen Maßnahmenpakets zu Leistungen der Daseinsvorsorge insbesondere im Lichte des Qualitätsrahmens für öffentliche und soziale Dienstleistungen
  • Initiativen zur europäischen Dimension bei der Modernisierung des Hochschulwesens und zur Gerechtigkeit im Bildungswesen
  • Ausschöpfung des Binnenmarkt-Potenzials
  • Der Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der europäischen Integration und unser größter Trumpf bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Anregung des umfassenden, von mir erbetenen Berichts von Mario Monti folgend, wird die Kommission im Laufe des Jahres 2011 eine ehrgeizige „Binnenmarktinitiative" vorstellen, die eine Aufstellung der vorrangigen Legislativ- und anderen Vorschläge enthalten wird, die allesamt direkten Nutzen für Unternehmen und Bürger haben werden: Verbesserung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, Vorschläge für eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, verstärkte Anstrengungen zur Senkung der Roaming-Gebühren für die Bürger im Europa ohne Binnengrenzen und Ausarbeitung eines Rechtsrahmens für elektronische Identitäts- und Authentifizierungssysteme. Dabei sollen echte Fortschritte für die KMU und die anderen wichtigen Akteure im Binnenmarkt erreicht werden.
  • Das europäische Zivilrecht bietet weitere Möglichkeiten zur Erleichterung grenzüberschreitender Transaktionen und damit der Schließung von Lücken im Binnenmarkt. Häufig stehen kleine und mittlere Unternehmen auch vor der Frage, wie sie einen Vertrag aufsetzen sollen oder wie sie erbrachte Leistungen auch bezahlt bekommen. Das Arbeitsprogramm 2011 umfasst diesbezüglich Folgendes:
  • Im Rahmen der Binnenmarktinitiative zu erarbeitende Maßnahmen
  • Europäische Rahmenregelung für das Vertragsrecht und Maßnahmen zum Abbau der Hindernisse für Unternehmen und Bürger bei der Beitreibung von Forderungen in anderen Mitgliedstaaten, da im Falle begrenzter Finanzmittel eine schnelle Vollstreckung von Forderungen für das Überleben von Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein kann
  • Bewertung der Fortschritte bei der Entwicklung der Roaming-Dienstleistungen
  • Überarbeitung der Vorschriften über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
  • Abschluss der Arbeiten an der Regelung für kollektive Rechtsbehelfe
  • Bestimmung der Art und Weise, in der die EU zur Bewältigung der großen Herausforderungen auf dem Gebiet der Rentenreform beitragen kann

Intelligente Regulierung

Die Kommission wird sich bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge an die höchsten Standards der intelligenten Regulierung halten und in ihrer Politik einen soliden, querschnittsorientierten Ansatz auf der Grundlage einer integrierten Folgenabschätzung und unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität verfolgen. Wir werden weiterhin Vorschläge zur Verringerung der Verwaltungslasten der Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, vorlegen und sagen eine Weiterentwicklung dieses Ansatzes in Zusammenarbeit mit den anderen Organen zu.

Außerdem wird sich die Kommission weiter um die solide und nachvollziehbare Verwaltung des EU-Haushalts bemühen und bei dem für das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF geltenden Regelwerk eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenarbeiten.

Weg zu einer ressourceneffizienten Gesellschaft

Eine Grundüberlegung der Strategie Europa 2020 ergibt sich aus der Notwendigkeit, mehr Wachstum mit weniger Ressourcenverbrauch zu erzielen. Die europäische Gesellschaft braucht eine Vision, die der langfristigen Umorientierung unserer Volkswirtschaft auf wirklich nachhaltiges Wachstum förderlich ist. Dazu bedarf es einer Integration der politischen Strategien in Bezug auf Klimawandel, Energie, Verkehr und Umwelt in ein kohärentes Konzept für Ressourceneffizienz und eine Zukunft mit niedrigen CO2-Emissionen. Diese Überlegungen sollten in die Vorbereitungen für den Rio+20 Erdgipfel einfließen, der 2010 stattfinden soll.

Fest steht auch, dass die Landwirtschaft bei der Bewältigung einiger der größten Herausforderungen - globale Ernährungssicherheit, Aufhalten des Verlusts an biologischer Vielfalt und nachhaltiger Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen - eine wichtige Rolle spielen wird. Die Kommission wird deshalb eine tiefgreifende Reform der Agrarpolitik vorschlagen, um diese zu modernisieren und auf die Vorstellungen der europäischen Gesellschaft abzustimmen, die eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und umweltfreundliche Landwirtschaft erwartet.

Die EU wird bei der Bekämpfung des Klimawandels weiterhin eine führende Rolle einnehmen - sowohl im Rahmen ihrer Politik im Inneren als auch im Außenbereich. Wir werden fortfahren, die Bausteine für das weltweit ehrgeizigste Programm zur Bekämpfung des Klimawandels zusammenzufügen, und uns um ein globales Übereinkommen bemühen, damit die notwendigen Emissionssenkungen erreicht werden.

In den nächsten Monaten wird die Energiepolitik unter den Gesichtspunkten Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit auf unserer Agenda ganz oben stehen. Bereits in diesem Jahr werden wir einen Energie-Aktionsplan vorlegen - ein Strategiedokument, in dem die vorrangigen Maßnahmen für den Zeitraum 2011-2020 niedergelegt sind. Hinzu kommen Maßnahmen zur Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für eine europäische Energie-Infrastruktur.

Das Arbeitsprogramm 2011umfasst diesbezüglich Folgendes

  • Konzeption einer Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß für das Jahr 2050 und von Szenarien zur Revolutionierung der Bereiche Energie und Verkehr in den kommenden Jahrzehnten
  • Vorschläge zur Integration der Klimawandel-Problematik in die gesamte EU-Politik
  • Vorschläge zur Modernisierung und Reform der gemeinsamen Agrarpolitik
  • Energieeffizienz-Strategie mit Darlegung der Möglichkeiten zum Erreichen der angestrebten Minderung der CO2-Emissionen bis 2020 beispielsweise in den Bereichen Bau, Daseinsvorsorge und Verkehr
  • Schaffung eines geeigneten Regelungsrahmens im Hinblick auf die Entwicklung einer von intelligenten Netzen geprägten Energie-Infrastruktur
  • Neues Konzept für die europäische Verkehrsinfrastruktur
  • Umfassende Prüfung der Frage der Flughafenkapazitäten unter den Aspekten Stärkung des Wettbewerbs, stärkere Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und Verbesserung der Umweltleistung der Flughäfen
  • Neue Ära der gemeinsamen Fischereipolitik

Bürgerbeteiligung

Die Kommission wird Vorschläge zur Stärkung der Bürgerrechte beim Umzug in andere Mitgliedstaaten vorlegen. Wir sollten uns auch vornehmen, die Arbeiten zur Bürgerinitiative abzuschließen, damit die europäischen Bürger diesen Zuwachs an Mitwirkungsrechten in vollem Umfang nutzen können.

Die EU sollte auch künftig deutlich machen, dass ihre Politik die Bürger unmittelbar betrifft, und sie sollte bei der Betrachtung des kulturellen Reichtums und der Vielfalt der EU besonders auch die europäische Dimension herausstellen.

Die EU sicherer machen

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden der EU neue Kompetenzen übertragen, damit Europa zu einem offeneren Raum wird, in dem sich die Menschen leichter bewegen und Geschäfte tätigen können, aber auch, damit Europa sicherer wird, ein Raum, in dem es dank wirksamer Strategien zur inneren Sicherheit keine Lücken im System gibt, die sich Kriminelle und Terroristen zunutze machen können. Die Kommission hat diesbezüglich eine sehr ehrgeizige Planung für die kommenden Jahre vorgelegt - den Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms - und wir sind entschlossen, das darin zum Ausdruck kommende Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen der Sicherheit und denen der Freiheit zu wahren.

Die Millionen von Reisenden, die alltäglich Staatsgrenzen überqueren, sind nicht daran interessiert, plötzlich mit noch mehr Belastungen konfrontiert zu werden. Wir müssen offen sein für den internationalen Austausch und die wirtschaftlichen Vorteile sehen, die uns die Betätigung im internationalen Umfeld vermittelt. Einwanderung ist eine wichtige Ressource für die europäische Gesellschaft, aber dafür bedarf es des Vertrauens der Bürger. Deshalb ist eine gemeinsame Einwanderungspolitik mit einer klaren Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Einwanderung sowie ein System notwendig, das es erlaubt, die Asylproblematik ordnungsgemäß zu bewältigen. Im kommenden Jahr werden wir eine Ergänzung der seit 2005 erlassenen Maßnahmen zur legalen Einwanderung vorschlagen. Außerdem werden wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung treffen.

Das Arbeitsprogramm 2011 umfasst diesbezüglich Folgendes:


  • Vorschlag zu Unterstützung von Kriminalitätsopfern
  • Umfassendes Regelwerk zum Schutz personenbezogener Daten in der EU
  • Arbeiten zur Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen in Bezug auf Ehesachen und die elterliche Verantwortung
  • Vorschläge für Reiseerleichterungen für Besucher bei wirksamerer Kontrolle unserer Außengrenzen im Wege eines Registrierungsprogramms für Reisende und eines Einreise-/Ausreisesystems

Der nächste mehrjährige Finanzrahmen

Im kommenden Jahr wird die Kommission ihren Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen. Unser Ausgabenverhalten muss den großen Herausforderungen Rechnung tragen, denen sich Europa gegenübersieht, und zum Erreichen unserer politischen Kernziele, insbesondere den mit der Strategie Europa 2020 verfolgten Zielen, beitragen. Der Leitgedanke dabei sollte sein, dass sich der EU-Haushalt auf Politikbereiche konzentriert, in denen er einen echten Mehrwert bewirken kann. Zugleich bedarf das System der Eigenmittel der Union der Modernisierung und Rationalisierung.

In den nächsten Wochen wird die Kommission ihre Haushaltsüberprüfung vorlegen - dies bietet eine gute Gelegenheit zur Erörterung der für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen maßgeblichen Grundsätze und Optionen. Die Schwerpunkte für 2011 lauten wie folgt:


  • Kernvorschläge für einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen (erstes Halbjahr 2011)
  • Detaillierte Vorschläge für die nächste Generation von Ausgabenprogrammen, insbesondere: Regelungen zur Steuerung der gemeinsamen Agrarpolitik von 2013 an, Regelungen im Bereich der Kohäsionspolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Umsetzung der in der Strategie Europa 2020 vorgesehenen Strukturreformen, Regelungen zur Anregung von Innovationen und zum Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastruktur und ihrer Konnektivität sowie Fortführung der digitalen Agenda. Wichtig werden auch Instrumente zur Gestaltung der Politik der Union im Außenbereich und zur Umsetzung der Politik in den Bereichen Bürgerrechte sowie Freiheit, Sicherheit und Recht sein.

Neuausrichtung der Außenbeziehungen

Die durch den Vertrag von Lissabon geschaffenen neuen Strukturen auf dem Gebiet der EU-Außenpolitik werden in Kürze vollständig einsatzbereit sein. Die Kommission wird den Europäischen Auswärtigen Dienst weiterhin unterstützen und eng mit ihm zusammenarbeiten.

Die neuen Strukturen versetzen uns in die Lage, den großen Herausforderungen im Außenbereich unter besonderer Berücksichtigung unserer strategischen Partner eine umfassende und zugleich stimmige politische Reaktion entgegenzusetzen und damit zu demonstrieren, dass die EU als starker und verlässlicher Partner mit einer Stimme sprechen kann. Die Kommission wird ihre Vorstellungen darüber vorstellen, wie wir die Rolle der EU in der Welt im ersten Jahr der Anwendung des Vertrags von Lissabon stärken können.

Dazu gehört es auch, unsere Werte und unsere Interessen koordiniert und unter Einsatz des gesamten Spektrums an außenpolitischen Instrumente der EU zu vertreten. Nach Auffassung der Kommission schließt dies eine wirksame Entwicklungspolitik ein, die sich auf das konzentriert, was den Bedürftigen tatsächlich etwas bringt. Die Hilfe für die Opfer von humanitären Katastrophen bleibt ein Kernelement des weltweiten Engagements der EU. Daher sollten möglichst bald Vorschläge unterbreitet werden, die darauf abzielen, dass die EU bei humanitären Katastrophen rasch und wirksam reagieren kann.

Damit die Vorteile des freien Handels allen zugute kommen können, zielt die in diesem Herbst eingeleitete neue Handelspolitik sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene auf eine weitere Öffnung der Weltwirtschaft ab. Mit der neuen internationalen Investitionsstrategie beginnt die Kommission, ihre neue ausschließliche Zuständigkeit für ausländische Direktinvestitionen wahrzunehmen und die wichtigsten strategischen Orientierungen für die EU-Investitionspolitik festzulegen; durch Übergangsvereinbarungen bleibt die Rechtssicherheit für Investoren uneingeschränkt gewahrt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Rat, um diese Strategie mit konkreten Initiativen auszufüllen.

Das Arbeitsprogramm 2011 umfasst diesbezüglich Folgendes:


  • Tiefgreifende Überarbeitung der EU-Entwicklungspolitik und des Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik auf der Grundlage der Überprüfung der Milleniums-Entwicklungsziele auf dem hochrangigen Treffen in New York.
  • Anpassung des ab Ende 2014 anzuwendenden Handelspräferenzschemas für Entwicklungsländer
  • Tiefgreifende Überarbeitung des Instrumentariums für humanitäre Hilfe
  • Vorschläge zur Zusammenschaltung von Kapazitäten und Logistik der Mitgliedstaaten zwecks weiterer Stärkung unserer Reaktionsfähigkeit in Krisensituationen
  • Fortführung des Erweiterungsprozesses auf der Grundlage des Konzepts, das die Kommission im November 2010 vorlegen wird
  • Überarbeitung der Nachbarschaftspolitik

Abschließend möchte ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass die vereinbarte neue Planungsweise eine solide Grundlage für die interinstitutionelle Zusammenarbeit sein möge. Der zusammenfassende Bericht der Konferenz der Ausschussvorsitzenden hat bei unseren Überlegungen bereits einen wertvollen Beitrag geleistet. Ich freue mich nun auf den Beitrag des Parlaments, der im Anschluss an die Konsultationen zwischen den Kommissionsmitgliedern und den entsprechenden Ausschüssen erfolgt, und auf die Prüfung des gesamten Prozesses mit Ihnen und der Konferenz der Ausschussvorsitzenden, bevor das Kollegium dann das Arbeitsprogramm endgültig annimmt."



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