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19-05-2008

IN BRÜSSEL WIRD ÜBERHAUPT NICHT DISKUTIERT, DASS BULGARIEN MIT ABERKENNUNG DES VOTUMSRECHTES IN DEN EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN SANKTIONIERT WIRD

Der Sprecher der Europäischen Kommission Mark Gray negierte entschlossen, dass in Brüssel auf irgendwelcher Ebene die Frage diskutiert wird, Bulgarien werde mit Aberkennung des Votumsrechtes in den europäischen Institutionen sanktioniert, was im Artikel 7 vom Nizza-Vertrag vorausgesehen ist. Für den Bulgarischen Rundfunk (BNR) sagte Gray anlässlich der neulich in diesem Zusammenhang erschienenen Informationen: „Auf der Tagesordnung in Brüssel gibt es keine Anträge, dass in Bezug auf Bulgarien der Arikel 7 vom Nizza-Vertrag angewendet wird, und das soll nicht als möglich betrachtet werden. Für die Europäische Kommission besteht diese Frage nicht, wir haben auch von den Vertretern der Mitgliedstaaten nichts davon erfahren. Dieses Thema wird überhaupt nicht diskutiert", so der Sprecher der Europäischen Kommission Mark Gray.
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