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17-03-2008

Ausschuß : Auswärtige Angelegenheiten

Wie wir es in Bulgarien sehr gut wissen, ist genau der der Ausschuss, der für das Aufnehmen, den Monitoring und das Beenden der Verhandlungen für den Beitritt europäischer Staaten zur EU zuständig ist. In seinen Kompetenzen liegen auch die Fragen über die Menschenrechte, den Minderheitenschutz und die Förderung der demokratischen Werte in dritten Ländern.

Das Wichtigste ist jedoch, dass dieser Ausschuss für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und für die europäische Politik der Sicherheit und Verteidigung (EPSV) zuständig ist. In diesem Zusammenhang wird der Ausschuss durch einen Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung unterstützt. Der Ausschuss ist auch für die Beziehungen mit anderen Einrichtungen und Organen der EU, mit der UNO und anderen internationalen Organisationen und Parlamentsversammlungen bezüglich Fragen von seiner Kompetenz zuständig, sowie für die Förderung der politischen Beziehungen mit dritten Ländern, besonders mit den Nachbarländern der EU, durch maßstäbliche Programme für Zusammenarbeit und Unterstützung und internationale Abkommen wie Assoziierungs- und Partnerschaftsabkommen.

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