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16-06-2011

Verbraucherrechte: Einstimmige Einigung im Ausschuss ebnet Weg für mehr Sicherheit für Verbraucher und Händler

Ohne Gegenstimme hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz heute die Verbraucherrechte-Richtlinie angenommen. "Mit der erzielten breiten Vereinheitlichung der Verbraucherrechte schaffen wir mehr Rechte und Sicherheit für die Verbraucher, mehr Chancen und Sicherheit für Unternehmen, gerade im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr", ist der Hauptverhandler des Europaparlaments und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab, zufrieden. "Das gemeinsame Europa hat heute einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht und den Binnenmarkt weiter gestärkt. Der europäische Mehrwert dieses Gesetzes wird für alle Bürger in ihrem täglichen Leben spürbar werden. Das ist gerade in diesen Monaten ein großer Erfolg für Europa", so Schwab.

Schwab konnte in den intensiv geführten Verhandlungen seine Kernposition durchsetzen, nur jene Bereiche zu regeln, die einen echten europäischen Mehrwert bringen. "Vor allem beim Fernabsatz und den Haustürgeschäften gibt es einen klaren grenzüberschreitenden Bezug und damit einen ebenso klaren Vorteil für den europäischen Binnenmarkt", sagte Schwab.

Es wird einheitliche Informationspflichten beim Online-Shopping geben, genaue Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und die Erreichbarkeit des Händlers werden Pflicht. Das frustrierende Suchen nach einer Kontakttelefonnummer auf manchen Webseiten entfällt damit. Auch vermeintlichen 'Gratisangeboten' im Internet wird ein Riegel vorgeschoben. Künftig muss der Verbraucher unmissverständlich bestätigen, dass er eine kostenpflichtige Dienstleistung erwirbt. Das bedeutet das Aus für gefährliche Internetbetrügereien, die nur scheinbar gratis Dienstleistungen wie Horoskope oder Klingeltöne anbieten und den Verbraucher danach mit Rechnungen und Klagen bedrohen. Gleichzeitig kommt für alle Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, das auf bis zu ein Jahr ausgedehnt wird, wenn der Anbieter keine vollständige Information über das Widerrufsrecht gibt. "Die neue Regelung ist damit ein gutes Beispiel, wo ein Mehr an Europa mehr Vorteile für Konsumenten und Wirtschaft bringt. Sie ist ein gelungener Kompromiss zwischen Verbraucherrechten und Wirtschaftsinteressen", so Schwab.

Bei aller Zustimmung zum Endergebnis zeigte sich Schwab dennoch nicht ganz glücklich mit den für Handwerker gefundenen Regeln: "Das Parlament war klar auf Seiten praxisnaher Regelungen gerade für Handwerker. Zu viele Mitgliedstaaten im Rat waren aber nicht daran interessiert, handwerksfreundliche Regelungen zu unterstützen und verstärkt Barrieren abzubauen." Als dennoch wesentliche Erfolge für den Mittelstand bezeichnete Schwab, dass die Definitionen des Fernabsatzvertrages sowie des Haustürgeschäfts so gefasst werden konnten, dass die große Mehrheit der Handwerkerverträge nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Gleichzeitig gibt es Erleichterungen bei den Informationspflichten für Kleinaufträge, Geschäfte des täglichen Bedarfs sind überhaupt von den Bestimmungen der Richtlinie ausgenommen. "Das sind Regeln mit Augenmaß und Realitätssinn, die auch funktionieren. Für mehr Bürokratie ohne mehr Wert hat niemand Verständnis", so Schwab.  



 
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