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Actualités / Analyses

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06-01-2009

Gibt uns der Artikel 36 vom EU-Beitrittsvertrag das Recht darauf, die eingestellten Blöcke des Atomkraftwerkes “Kosloduj” wieder in Betrieb zu setzen?

Die Direktorin des Europäischen Instituts in Bulgarien Juliana Nikolova kommentierte vor dem Portal EUROPA, dass die Betriebsetzung der eingestellten Blöcke des Atomkraftwerkes "Kosloduj" kaum die berechtigteste Lösung des Problems mit den Gaslieferungen aus wirtschaftlicher Sicht sei.

Laut den Worten von Nikolova äußere der Vorschlag vom Staatspräsidenten Parvanov für erneute Betriebsetzung der eingestellten Energieblöcke des Atomkraftwerkes "Kosloduj" den starken Wunsch, jeden möglichen Anlass zur Betriebsetzung der Blöcke zu nutzen und zu suchen - oder wenigstens zur Wiederaufnahme der Debatte darüber - wobei die anderen für die Gesellschaft aktuellen Debatten im Hintergrund bleiben.

Juliana Nikolova kommentierte noch, dass Bulgarien die Reaktoren nicht eigenwillig in Betrieb setzen darf, sondern eine begründete Forderung an die EU-Kommission darüber senden sollte. Es sollte ein klarer Zusammenhang zwischen dem Problem und der Lösung verwiesen werden - d.h. zwischen der Gaseinstellung und der Betriebsetzung der Reaktoren. Danach hat die EU-Kommission 5 Tage zur Verfügung, um eine Entscheidung zu treffen.

Der EU-Beitrittsvertrag erlaubt die sog. Schutzmaßnahme - d.h. die Betriebsetzung des Blocks sollte lediglich im Rahmen der Engpassperiode - in diesem Fall die Einstellung der Gaslieferungen. Außerdem dauert die minimale technologische Zeit für die erneute Betriebsetzung der Blöcke 30 Tagen, und die Gaskrise werde im Rahmen von 30 Tagen gelöst werden. Also, wenn Bulgarien seine präferenziellen Beziehungen zu Russland hervorhebe, sei es besser, dass das Land Moskau auffordere, den Gastransit nach Bulgarien zu sichern, sagte noch Juliana Nikolova.

 



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