Zusätzliches Geld für Stilllegung des bulgarischen Kernkraftwerkes Kosloduj
Die EU plant ihre finanzielle Unterstützung zur Stilllegung des bulgarischen Kernkraftwerkes Kosloduj bis Ende des Jahres 2013 auszuweiten. Am Donnerstag haben sich die Angeordneten dafür ausgesprochen, 300 Millionen Euro Finanzhilfe für einen sicheren Umgang mit radioaktiven Abfall bereitzustellen. Dafür fordern die eine striktere finanzielle Kontrolle des Vorgangs sowie eine höhere Investierung in die Energieeffizienz.
Während der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2005 hat Bulgarien eingewilligt, die Blöcke 1-4 des Kernkraftwerks Kosloduj frühzeitig abzuschalten und anschließend stillzulegen. Im Gegenzug hat sich die EU bereit erklärt, die Stilllegungsmaßnahmen bis 2009 finanziell zu unterstützen. Da die Stilllegung bis zum heutigen Tag nicht vollständig vollzogen wurde, hatte die EU- Kommission einen Vorschlag ausgearbeitet, die das Kosloduj Programm befähigt, wenigstens bis Ende 2013, solange das gegenwärtige mehrjährige EU Budgets andauert, zu unterstützen. Das Parlament wurde über diese Verordnung in Kenntnis gesetzt.
Alternativen fördern, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren
Das Parlament verlangt in dem von Rebecca Harms (Grüne) ausgearbeiteten Bericht ein klares Bekenntnis: Von den 300 Millionen € Finanzhilfe sollen 180 Million € für eine sichere Stilllegung verwendet werden. Die restlichen 120 Millionen € sollen in Energiesparmaßnahmen fließen. Die Abgeordneten fordern zudem eine detaillierte Aufgliederung der individuellen Projekte innerhalb des geförderten Programms, die in der Verordnung festzuhalten ist. Diese bezieht sich auf die technische Unterstützung, die Bereitstellung der Gehälter der am Standort des KKW beschäftigten Fachkräfte, den Bau eines nationalen Endlagers für radioaktive Abfälle sowohl die entsprechende Entsorgung.
Eine frühzeitige Abschaltung des Kosloduj KKW hat bereits einen erheblichen zusätzlichen Anstieg der Treibhausgasemissionen zur Folge, deshalb bleibe das primäre Ziel des Programms, trotz der geplanten Stilllegung, einen Beitrag für die Umwelt, die Wirtschaft und die Versorgungssicherheit in dem betreffenden Raum zu leisten.
Striktere Prüfungen, genauere Berichterstattungen
Die Kommission überwacht die Verwendung der Finanzhilfe und ist berechtigt, sie durch ihre eigenen Bediensteten oder durch qualifizierte externe Stellen ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Die Abgeordneten fordern zudem, dass das Europäische Parlament und der Rechnungshof über die gleichen Zugangsrechte verfügen. Auch OLAF soll künftig berechtigt sein, so der Wunsch der Abgeordneten, Überprüfungen vor Ort vornehmen zu können.
518 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 17 dagegen, 73 enthielten sich der Stimme.