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08-06-2009

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2010/02 — Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.

In diesem Zusammenhang definiert die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung. In der geänderten Verordnung wird die Rolle der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene anerkannt, die als Einrichtungen einer politischen Partei auf europäischer Ebene angeschlossen sind und „durch ihre Arbeit die Ziele der politischen Parteien auf europäischer Ebene unterstützen können, vor allem indem sie einen Beitrag zur Diskussion über Themen der europäischen Politik und die europäische Integration leisten, indem sie als Katalysator für neue Ideen, Analysen und politische Optionen tätig sind“.

Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Stiftungen vor, die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.

Gemäß Artikel 2 des Beschlusses des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit den Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 veröffentlicht das Europäische Parlament „jährlich vor Ablauf des ersten Halbjahres eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung der Finanzhilfe für die Finanzierung der Parteien und Stiftungen“. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2010 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2010.

Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf den 1. November 2009 festgesetzt. Die nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge werden nicht berücksichtigt.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2010/02 — Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene (820.62 Kb)



 
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