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07-07-2009

Europapolitik im Duett: die Ratspräsidentschaft und das Parlament

Am 1. Juli hat Schweden zum zweiten Mal die EU-Ratspräsidentschaft übernommen. Die Ratspräsidentschaft vertritt die Mitgliedsstaaten nach außen, aber auch gegenüber den anderen EU-Organen, allen voran Europaparlament und Kommission. Mitglieder der schwedischen Regierung werden deshalb in den nächsten Monaten regelmäßige Gäste im Parlament sein. Den Auftakt macht am 14. Juli Premierminister Fredrik Reinfeldt, wenn er in Straßburg Pläne und Prioritäten für die kommenden sechs Monate erläutert.

Alle sechs Monate übernimmt im Rat der EU ein anderes Land die Präsidentschaft, am 1. Juli hat Tschechien an Schweden übergeben, auf das im Januar 2010 Spanien folgen wird. Spanien bildet mit den nachfolgenden Mitgliedsstaaten Belgien und Ungarn ein Präsidentschaftstrio.

Die Präsidentschaft ist verantwortlich für die Tagesordnung aller Sitzungen und sie führt den Vorsitz: von den Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs über die Tagungen des Ministerrates bis hin zu den jeden Mittwoch stattfindenden Sitzungen der EU-Botschafter der Mitgliedsstaaten im „Ausschuss der ständigen Vertreter". Auch in den rund 140 Arbeitsgruppen, die es im Rat gibt, übernehmen nun schwedische Ministerial-Beamte den Vorsitz.

Auch nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages wird die Präsidentschaft in den Fachministerräten und auf Beamtenebene rotieren. Einen festen Vorsitz soll es dann jedoch für den Europäischen Rat geben und für den Außenministerrat. 

Zu den wichtigsten Aufgaben der Regierung von Fredrik Reinfeldt gehört die Vorbereitung der internationalen Klimaschutzkonferenz, die im Dezember ein Nachfolge-Abkommen für Kyoto beschließen soll. Auch der Arbeitsmarkt und die Wirtschaftskrise gehören zu den Themen, der die Schweden große Bedeutung beimessen.

Neben der Zusammenarbeit und der Verhandlungsführung mit den anderen 26 Regierungen ist die Präsidentschaft Scharnier zwischen dem Ministerrat und den anderen EU-Institutionen, allen voran dem Europäischen Parlament, das mit dem Rat gemeinsam der Gesetzgeber der EU ist. Ein ständiger Austausch von Standpunkten und Informationen zwischen den beiden Organen ist wichtig, um die Gesetzgebungsmaschinerie möglichst „rund" laufen zu lassen.

Gespräche, Reden, Verhandlungen auf höchster Ebene

Den offiziellen Auftakt einer Ratspräsidentschaft bildet, zumindest aus Parlamentarier-Sicht, mittlerweile schon traditionell die Ansprache des jeweiligen Regierungschefs im Parlament. Dem gehen jedoch stets schon vielfältige Kontakte auf unterschiedlichen Ebenen voraus.

Am Ende der Präsidentschaft legen die Regierungschefs dann jeweils auch ihre Bilanz in einer Rede im Parlamentsplenum vor. Im Gegenzug wird der Präsident des Parlaments zu den EU-Gipfeln geladen, die vom Vorsitzland organisiert werden, so dass er alle Staats- und Regierungschefs auch direkt über die Positionen der EU-Volksvertreter informieren kann.

Die Ratspräsidentschaft ist es auch, die den Ministerrat in den monatlichen Plenarsitzungen des Parlaments repräsentiert und den Abgeordneten Rede und Antwort steht und sie über wichtige Entscheidungen des Ministerrats auf dem Laufenden hält. Oft nimmt diese Aufgabe der Außen- oder Europaminister wahr, gelegentlich ist es auch ein anderes Mitglied des Kabinetts.

Die fachliche Ebene: Ressortminister und Ausschüsse

Auch mit den meisten Ausschüssen des Parlaments pflegt die Präsidentschaft regelmäßige Kontakte, die zum Teil schon vor dem Präsidentschaftshalbjahr geknüpft werden, entweder indem eine Parlamentarier-Delegation vom jeweiligen Fachministerium eingeladen wird, oder während eines Treffens in Brüssel oder Straßburg.

Auch sind die Minister und Staatssekretäre der Ratspräsidentschaft häufige Gäste in den Ausschüssen und diskutieren mit den Parlamentarier über anstehende Entscheidungen.
Neben solchen Begegnungen mit dem gesamten Ausschuss gibt es noch individuelle, wenn etwa die Ausschussvorsitzenden oder die Fraktionsobleute zu informellen Treffen der Minister oder zu Fachkonferenzen der Präsidentschaft geladen werden.

Gesetzgebung im Tandemverfahren

Die vielleicht wichtigsten Kontakte finden im Zusammenhang von Gesetzgebungsverfahren statt, in denen das Parlament gleichberechtigter Gesetzgeber mit dem Rat ist, im sogenannten Mitentscheidungsverfahren. Hier bemühen sich der Parlamentsberichterstatter und die Ratspräsidentschaft jeweils darum, einen Konsens im Ministerrat und im Parlament zu erreichen und Kompromisse zwischen beiden auszuloten.

Wenn es im Rahmen der normalen zwei Lesungen zwischen Rat und Parlament nicht zu einer Einigung kommt, verhandelt die Präsidentschaft federführend mit einer Delegation des Parlaments, wobei die informellen Kontakte und vorbereitenden Gespräche zwischen dem Berichterstatter des Parlaments und der Ratspräsidentschaft eine herausragende Rolle spielen.

Allerdings versuchen beiden Seiten durch frühzeitige Sondierungen zu vermeiden, dass das Vermittlungsverfahren notwendig wird und es gelingt immer öfter, sogar schon in der ersten Lesung zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Frühzeitige Sondierung und regelmäßige Information beschleunigen die Verfahren

So berichtet etwa der österreichische Europa-Abgeordnete Raul Rübig (Europäische Volkspartei),  der Berichterstatter für eine EU-Gesetzesinitiative war, mit der die Kosten für die Übermittlung von Handygesprächen ins Ausland („Roaming") begrenzt werden, von „kooperativer und konstruktiver Zusammenarbeit" mit der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft: „Mit dem deutschen Wirtschaftsminister Glos und dem zuständigen Ratsvertreter Frank Krüger fanden in regelmäßigen Abständen Treffen statt. Der Informationsfluss funktionierte in beide Richtungen ausgezeichnet."

Wenn die Gesetzgebungsverfahren aufgrund von unterschiedlichen Standpunkten, sei es unter den Mitgliedsstaaten, den Parlamentariern oder zwischen Rat und Parlament, oder aufgrund der Komplexität der Materie länger dauern, hat es der Parlamentsberichterstatter mit einer ganzen Reihe von Ratspräsidentschaften zu tun.

Dies war beispielsweise bei der Chemikalien-Verordnung REACH der Fall. Berichterstatter Guido Sacconi (SPE) erinnert sich, dass er im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mit sechs Ratspräsidentschaften verhandelte. Als in der zweiten Lesung während der finnischen Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2006 dann der Durchbruch erreicht war, habe sich erwiesen, dass „ständige Kommunikation zwischen den beiden Gesetzgebern der Schlüssel zum Erfolg“ ist.



 
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