Ausschuß : Haushaltskontrolle
Der Ausschuss ist für die Kontrolle auf die Umsetzung der Haushalt der EU und des Europäischen Entwicklungsfonds zuständig, dazu gehören die Rechnungen und die Buchhaltungsbilanzen der Union, ihre Institutionen und alle Organe, die von der EU finanziert werden. Der Ausschuss bewertet die Ausgabeneffektivität der verschiedenen Finanzierungsformen der Gemeinschaft bei der Umsetzung der Politik der Union. Er sorgt für die Verteidigung der Finanzinteressen der EU als Ganzes und kontrolliert die Prüfungen gegen Betrüge bei der Haushaltsumsetzung. Ausserdem beobachtet der Ausschuss die finanziellen Tätigkeiten der Europäischen Investitionsbank und ist für die Beziehungen mit dem Rechnungshof und für die Einstellung seiner Mitglieder zuständig.