17-03-2008
Der Ausschuss ist für die Koordination der Nationalgesetzgebung auf Gemeinschaftsebene im Bereich des Binnenmarkts und der Zollunion zuständig, besonders für den freien Verkehr von Waren, einschließlich die Harmonisierung von technischen Standarts und die Maßnahmen, die auf Feststellung und Beseitigung der potentiellen Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts gerichtet sind.