17-03-2008
Der Ausschuss ist für die Kulturaspekte der EU zuständig und besonders für die Verbesserung des Kennenlernens und der Verbreitung der Kultur, für den Schutz und die Förderung der Kultur- und Sprachenvielfalt, für den Schutz und die Aufbewahrung des Kulturerbes, des Kulturaustausches und des Kunstschöpfens. Darüber hinaus ist dieser Ausschuss für andere Aufgabenbereiche zuständig wie Bildungspolitik, audio-visuelle Politik, Jugendpolitik, Entwicklung der Sport- und Erholungspolitik, Informations- und Medienpolitik.