DIE AUSSCHÜSSE IM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
Im Europäischen Parlament gibt es ständige, nichtständige, Untersuchungs- und Unterausschüsse. Die Unterausschüsse, die Untersuchungsausschüsse und die nichtständigen Ausschüsse behandeln spezifische Fragen.
Die ständigen Ausschüsse im EP sind 20. Sie befassen sich mit der Vorbereitung der Arbeit der Euroabgeordenten im Plenum in konkreten Bereichen - z.B. im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten, der Entwicklung, des internationalen Handels, des Haushalts u.a. Das politische Spektrum in jedem Ausschuss spiegelt die politische Zusammensetzung des EP wider.
Die parlamentarischen Ausschüsse treten ein- oder zweimal im Monat zusammen, ihre Debatten sind öffentlich. Die Unterlagen der Tagungen sind zugänglich für die Öffentlichkeit. In den parlamentarischen Ausschüssen sind die Europaabgeordneten für Erstellung, Änderung und Abstimmung der Legislativvorschläge und der Initiativberichte zuständig. Sie erörtern die Vorschläge der Kommission und des Rates und wenn es notwendig ist, erstellen sie einen Bericht, der im Plenum vorgestellt wird.
Die ständigen Ausschüsse prüfen und schlagen Vorschlagsänderungen von Richtlinien und Verordnungen vor, die von der Kommission verfasst und auch in den Rat der EU eingebracht werden. Außerdem erteilen die ständigen Ausschüsse Stellungnahmen, die für die anderen Ausschüsse bestimmt sind. Jeder Ausschuss wählt ihren Vorsitzenden und vier stellvertretende Vorsitzende im Zeitraum von zweieinhalb Jahren und verfügt über ein Sekretariat.