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09-06-2008

Kleine Fische traten in die schwarze Liste der EU

Artikel in der Zeitung „Sega". Autor Swetoslaw Tersiew. Das Kabinett sendet in Brüssel die Namen von 50 Unternehmen, der Veruntreuung mit EU-Geld verdächtigt, aber mit der Bitte, ihnen noch keine Sanktionen zu verhängen.

Fast unbekannte Unternehmen traten in die fürchterliche schwarze Liste, die Bulgarien Brüssel übergeben sollte, erfuhr die Zeitung „Sega" von einer hochgestellten Regierungsquelle. Große Spieler wie die Straßenbaufirma „Binder", die die Europäische Kommission und die bulgarische Gesellschaft empörte, indem sie sich durch öffentliche Fonds unfair begünstigt hat, werden in das Warnsystem der EU nicht eingeschlossen.

Bulgarien hat rund 50 Firmen in die Liste mit Verdächtigten finanzieller Veruntreuungen im Land eingetragen. Das sind Unternehmen, die der Missstände nur im Rahmen des Programms PHARE verdächtigt sind.

Bulgarische hohe Angestellte äußerten die Befürchtungen, dass die Liste die EU kaum befriedigen wird, die darauf bestand, die Namen der diebischen Firmen zu erfahren, ohne zwischen Veruntreuungen mit europäischen und mit bulgarischen Mitteln Unterschied zu machen. Im Brief vom Chef der Generaldirektion „Erweiterung" der EK Michael Leigh vom 8.Mai an den nationalen Leiter der EU-Fonds Dimitar Iwanowski adressiert werden die Namen der inkorrekten Ausführer der Verträge mit den beiden Exekutivagenturen beim Finanzministerium und beim Ministerium für die regionale Entwicklung und Städtebau verlangt, die den Hauptteil der Heranführungsfonds verwalten. Aber in Klammern wird ausdrücklich bemerkrt, dass die Forderung auch die Projekte betrifft, die mit dem Fonds „Republikanische Straßeninfrastruktur" in Zusammenhang stehen, wo eine „brüderliche" Finanzierung mit staatlichen Mitteln in Höhe von 120-130 Millionen Lewa festgestellt wurde. Damals verteidigte der Finanzminister Plamen Orescharski die verdächtigte Firma „Binder", dass sie an Auktionen mit EU-Mitteln nicht teilgenommen habe.

Lange Zeit versuchte die Regierung das ausdrückliche Drängen von Brüssel auf eine schwarze Liste zu umgehen. Die Vizepremierin für die Verwendung der EU-Mittel Meglena Plugtschiewa behauptete zunächst, dass sie in die schwarze Liste nur die Firmen einschließen könne, für die das Gericht Urteile für Veruntreuungen mit EU-Fonds schon verkündet hat. Solche Urteile gibt es aber nicht, außerdem genießt das bulgarische Gericht in Brüssel keinen guten Ruf. Daher besteht Michael Leigh darauf zu erfahren, welche die Verdächtigten von den Exekutivagenturen und nicht nur welche die Verurteilten sind. Nach Beratungen mit Brüssel haben sich immerhin die bulgarischen Behörden auf die Arbeit gemacht, auch diese Forderung zu erfüllen. Im Regierungsmilleu gibt es immer noch Auseinandersetzungen darüber, inwieweit es gesetzlich ist, administrative Strafen nur wegen Verdächte zu verhängen.

Manche Experten sind der Meinung, dass systematische Veruntreuungen festgestellt werden sollen, während bei einzelnen Verstößen die Firmen nicht gebrandmarkt werden sollten. EK besteht aber darauf, dass ihr über jeden Verstoß berichtet wird.
Um Konflikte zu vermeiden, beharrt die Verwaltung darauf, eine spezielle Gesetzesakte zu bekommen, was auch eine Verordnung des Ministerrates sein kann. Für ihre Genehmigung gibt es keine ausreichende Zeit. Daher wird die Liste mit den 50 Firmen bis Ende der Woche nach Brüssel gesendet, aber ihr wird auch eine Bitte angehängt, dass keine Sanktionen vor der Ausfertigung der Verordnung unternommen werden. Es wird auch den Vorbehalt geben, dass die Namen mancher Firmen von der Liste abgezogen werden können, falls zusätzliche Auskünfte ihre Unschuldigkeit beweisen.

Vorläufig werden die Namen in der schwarzen Liste ein Geheimnis bleiben. Die Regierung fertigte jedoch einen Gesetzesentwurf aus, der die öffentliche Verkündung wenigstens der für Veruntreuungen Verurteilten erlaubt. Der Entwurf wurde schon dem Gesetzgebungsrat bei der Volksversammlung gesendet, teilte die Quelle von „Sega" mit. Nach seinem In-Kraft-Treten wird den Verurteilten ein Verbot über den Zugang zu den öffentlichen Fonds (darunter auch den europäischen Fonds) für die Frist von 5 bis 7 Jahre auferlegt. Das Verbot wird nicht nur für die Firmen, sondern auch für die natürlichen Personen, die an ihren Führungsgremien beteiligt sind, gelten. Auf diese Weise werden sich die Schuldigen mit neuen Firmen um eine EU-Finanzierung nicht bewerben können. Die Bewilligung des Gesetzes kann jedoch nicht in der von Michael Leigh gegebenen Frist von einem Monat beenden.

Eine Woche vor der Endfrist dem 16.Juni haben die Behörden auf die meisten Fragen, im zornigen Brief von Michael Leigh gestellt, geantwortet. Am nächsten Montag wird sich auf seinem Büro ein zusammengesetzter Bericht über die Verwaltungsrochaden, wie auch über die durchgeführten Überprüfungen und die straffere Zucht in den Kontrollorganen befinden.



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