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19-08-2004

GERICHTSHOF SETZT MAßSTÄBE

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist arbeitsfähig. Nach langer Vorbereitungszeit ist das Gericht nun in der Lage mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden.

"Es hat nur zwei Jahre gedauert, bis der neue Gerichtshof organisiert war. Das ging schnell und ich glaube, dass man bald öfters von ihm hören wird", meint Gunnar Theissen, Völkerrechtsexperte von Amnesty International, im Gespräch mit DW-WORLD. Im Juni und Juli leitete Luis Moreno Ocampo, Chefankläger des IStGH, die ersten Untersuchungen ein. Es sollen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo und im Norden Ugandas untersucht werden.

Der letzte Schliff

Noch bis zum 10. September treffen sich Vertreter der 94 Staaten, die das Statut des Gerichtshofes ratifiziert haben, zu ihrer Jahresversammlung. Es geht um den letzten Schliff. "Ein wichtiger Punkt wird die Annahme des Jahresbudgets für den Gerichtshof mit seinen 526 Mitarbeitern sein", so Theissen. 69 Millionen Euro sollen zur Verfügung gestellt werden. Weitere wichtige Punkte sind die Wahl eines stellvertretenden Anklägers und die Frage in wieweit das 1998 ausgehandelte Statut des IStGH im nationalen Strafrecht der einzelnen Unterzeichnerländer umgesetzt werden kann.

In dem so genannten Römischen Statut sind die Bestimmungen und Verfahrensweisen des IStGH festgelegt und es werden die Verbrechen definiert, gegen die der Gerichtshof vorgeht. Mindestens 60 Staaten mussten das Statut ratifizieren, bevor es in Kraft treten konnte. "Zur Überraschung viele Beobachter wurde diese Zahl bereits am 11. April 2002 erreicht", so Bardo Fassbender, Doktor der Rechtwissenschaften an der Humboldt Universität in Berlin zu DW-WORLD.

Für ihn ist das Statut "ein Meilenstein in der Entwicklung des Völkerrechts." Der IStGH ist das erste ständige internationale Strafgericht, vor dem sich Einzelpersonen und nicht Staaten für Verletzungen von Menschenrechte verantworten müssen. Es soll nur dann tätig werden, wenn Staaten "nicht willens oder nicht in der Lage sind, eine Straftat zu verfolgen". Es dürfen nur Bürger von Staaten angeklagt werden, die das Statut ratifiziert haben.

Widerstand der USA

Gefördert wurde die Einrichtung eines ständigen internationalen Strafgerichtshofes durch das Einsetzen der Strafgerichtshöfe für das frühere Jugoslawien und für Ruanda. Beide Einrichtungen beschäftigen sich mit Menschenrechtsverletzungen, sind aber zeitlich und geografisch begrenzt. "Sie haben den Weg für das Internationale Strafgericht geebnet. Durch ihre Arbeit haben sie auf internationale Ebene eine Akzeptanz für den Strafgerichtshof geschaffen", meint Gunnar Thiessen.

Für Kritik sorgte die ablehnende Haltung der Vereinigten Staaten. Bis heute weigern sich die USA, das Statut zu unterzeichnen. Sie begründen ihre Ablehnung mit dem weltweiten Einsatz von US Soldaten, die für mögliche Verbrechen belangt werden könnten. Es dürfe nicht sein, dass sich ein Bürger der Vereinigten Staaten vor einem internationalen Gericht verantworten muss.

Nur ein US-Gericht könne über einen amerikanischen Staatbürger urteilen. Bardo Fassbender hält diese Befürchtung für unbegründet. Denn "amerikanische Staatsbürger können nur dann vor dem Internationalen Strafgericht angeklagt werden, wenn die Vereinigten Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, die Straftat zu verfolgen."

Abschreckende Wirkung

Dennoch glaubt Gunnar Thiessen, dass der IStGH Wirkung auf die USA hat. "Allein die Existenz des Gerichtshofes hat die amerikanische Justiz dazu veranlasst, die Vorwürfe der Folterung von irakischen Kriegsgefangene gegen amerikanische Soldaten ganz genau zu untersuchen." Und auch internationale würde eine abschreckende Wirkung gegen mögliche Verletzungen der Menschenrechte erzielt werden.

Markus Grunwald



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