Euro-Rettungsfonds ESM: Gemeinschaftsmethode bleibt gewahrt
Van Rompuy, Juncker und Rehn geben schriftliche Zusagen zur Einbindung von EU-Kommission und Europäischem Parlament
Vor der auf dem Europäischen Rat erwarteten formellen Einigung über die Änderung der EU-Verträge zur Einrichtung des neuen Euro-Rettungsfonds ESM hat das Europäische Parlament die Zusage erhalten, dass dieser die Gemeinschaftsinstitutionen respektiere. Der EU-Kommission werde eine zentrale Rolle beim Europäischen Stabilitätsmechanismus zukommen, und auch das Europäische Parlament werde einbezogen, versicherten der Vorsitzende des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, sowie der Präsident der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, gemeinsam mit EU-Währungskommissar Olli Rehn, in zwei inhaltlich gleichlautenden Briefen an den Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Elmar Brok (CDU). Sie erläutern damit die Beschlüsse der Finanzminister vom Montag, sowie die Positionierung des Europäischen Rates der Eurozone vom 11. März.
Um eine möglichst enge Anbindung des ESM an die bestehenden EU-Strukturen zu gewährleisten, werde die EU-Kommission eng in die Funktionsweise des ESM einbezogen, betonen van Rompuy, Juncker und Rehn. So werde die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf erarbeiten, wie die Bedingungen für die Nutzung des ESM und dessen Überwachung auszusehen haben, und wie dieser in das bisherige System der Haushaltsüberwachung der EU-Staaten durch die EU-Institutionen eingebunden werden kann. In ihren Briefen sichern sie zudem zu, dass unter anderem
• die EU-Kommission feststellt, ob finanzielle Schwierigkeiten eines Eurolandes die Eurozone als Ganzes bedrohen
• die EU-Kommission den genauen Finanzbedarf feststellt und auf Basis eines Ratsmandates die Bedingungen eines wirtschaftlichen Reformprogramms für den betreffenden Staat verhandelt
• die EU-Kommission die Einhaltung dieses Programms überwacht und gemeinsam mit dem Rat dem Europäischen Parlament Bericht erstattet.