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04-01-2011

EU-Kommission wird den Monitoring in Bulgarien nur bei erfüllten Kriterien beenden

Die Einstellung des Monitoring-Mechanismus für Bulgarien und Rumänien wird nur durch Entscheidung der EU-Kommission erfolgen und wenn die im Mechanismus verankerten Kriterien erfüllt werden, teilte die Europäische Kommission mit. Die Erklärung kommt nach einem Kommentar des rumänischen Außenministers, wenn man Hindernisse für den Schengen-Beitritt schaffe, könne sein Land die Partnerschaft mit den EU-Institutionen einstellen, gab das Nationalradio BNR bekannt.

„Das Verfahren für Einstellung des Prüfungsmechanismus wird auf Entscheidung der EU-Kommission beruhen. Diese Entscheidung wird fallen, wenn die erwarteten Ergebnisse zu den Fortschrittsindikatoren erzielt werden", sagte der Kommissionssprecher Mark Grey. Er nannte hypothetisch die Wahrscheinlichkeit, dass Rumänien seine Zusammenarbeit mit Brüssel im Rahmen des Mechanismus einstelle, und daher kommentierte er nicht welche Mittel für Einfluss die EU-Kommission einsetzen könnte, im Fall, dass die Möglichkeit für Schutzklauseln nicht mehr existiere.

Was die Aussagen des rumänischen Diplomaten anbetrifft, für Kroatien solle es auch Monitoring geben und sogar könne Rumänien seinen Beitritt blockieren, falls Rumänien selbst für Schengen blockiert werde, hat man von der EU-Kommission an zwei Dinge erinnert: erstens, die Kommission wolle nicht, dass die weiteren neuen Mitgliedsstaaten der Union mit einem Monitoring-Mechanismus beitreten, und zweitens, seien die EU-Erweiterung, die Aufnahme neuer Staaten in die Schengen-Zone und der Justizmechanismus für Bulgarien und Rumänien drei voneinander getrennte Vorgänge, die nicht eingemischt werden sollten.


 
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