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20-01-2006

MAI 2006: LETZTE FRIST FÜR DIE EINFÜHRUNG DES DIGITALEN FAHRTENSCHREIBERS

Der für Verkehrspolitik zuständige Vizepräsident Jacques Barrot hat in einem Schreiben an die Mitgliedstaaten den Standpunkt der Kommission zur Einführung des digitalen Fahrtenschreibers erläutert und bekräftigt. Mai 2006 muss die letzte Frist für die obligatorische Einführung dieses Fahrtenschreibers sein. In seinem Schreiben hat Vizepräsident Barrot die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Kommission bis 1. März 2006 eine detaillierte und vollständige Übersicht über die Vorbereitungen auf nationaler Ebene vorzulegen und zu bestätigen, dass sie die notwendigen Vorkehrungen fristgerecht treffen werden.

Vizepräsident Barrot erklärte: “Der digitale Fahrtenschreiber ist für die Durchsetzung der Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern unverzichtbar. Durch seine Einführung werden die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die sozialen Bedingungen für Lkw-Fahrer in Europa verbessert. Seine Einführung bis spätestens Mai 2006 muss koordiniert werden.“

Für die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers muss eine klare und verbindliche Frist gelten, damit sichergestellt ist, dass alle Betroffenen gut vorbereitet sind und der Übergang vom analogen zum digitalen Modell reibungslos verläuft. Die Kommission begrüßte die im Vermittlungsausschuss vom 6. Dezember 2005 (IP/05/1538) erklärte Absicht des Europäischen Parlaments und des Rates, alle erdenklichen Anstrengungen zur Fertigstellung der neuen EU-Verordnung zu unternehmen, in der die obligatorische Einführung des digitalen Fahrtenschreibers ab Anfang Mai 2006 (zwanzig Tage nach der Veröffentlichung des Rechtsstextes im Amtsblatt der Europäischen Union, was die Einführung ab Mai 2006 bedeutet) vorgeschrieben ist.

Für die Kommission ist dieses Datum die letzte Frist für die Einführung, die dem Verkehrssektor einen reibungslosen Übergang ermöglicht. Nach diesem Datum sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die entsprechenden Bestimmungen durchzusetzen. Dies bedeutet in der Praxis, dass nach diesem Datum neu zugelassene Lkw, die keinen funktionierenden digitalen Fahrtenschreiber besitzen, jederzeit stillgelegt werden können. Fahrer ohne Fahrerkarte müssen mit Strafverfolgung rechnen.

Der digitale Fahrtenschreiber ist überall verfügbar. Neufahrzeuge werden mit Standardeinbau der neuen Ausrüstung angeboten. Die meisten Mitgliedstaaten haben mit der Ausgabe von Fahrtenschreiberkarten begonnen, und Transportunternehmer setzen bereits mit dem neuen Fahrtenschreiber ausgerüstete Fahrzeuge im Tagesgeschäft ein.

Die Kommission zeigt sich besorgt darüber, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten bei der Schaffung des für die verbindliche Einführung des digitalen Fahrtenschreibers erforderlichen Rechts- und Verwaltungsrahmens im Rückstand sind. Eine weitere Verzögerung ist angesichts des langen Zeitraums, den die Mitgliedstaaten bereits zur Vorbereitung hatten, inakzeptabel. Dies gibt Anlass zu ernster Besorgnis, da eine der betreffenden weitere Verzögerung die Wirtschaft der betreffenden Länder schädigen wird. Die Kommission fordert daher diese Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, größtmögliche Anstrengungen im Hinblick auf die fristgerechte Schaffung der erforderlichen Vorschriften zu unternehmen.



 
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