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11-06-2008

33 Fragen auf dem Weg zum deutschen Pass

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen ab 1. September einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Dabei wird in den drei Bereichen "Politik in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" und "Mensch und Gesellschaft" Grundwissen abgefragt. Wie aus dem Bundesinnenministerium verlautete, hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Berliner Humboldt-Universität 310 Fragen entwickelt, aus denen für die Tests jeweils 33 Fragen ausgewählt werden. Bestanden hat, wer mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantwortet. Der 25 Euro teure Test ist beliebig wiederholbar.

Der Fragenkatalog wird erst in den nächsten Wochen endgültig vorliegen. Das Universitätsinstitut hat insgesamt 1000 Fragen ausgearbeitet und getestet, aus denen der Katalog erstellt wird. Die gesamten Fragen - vergleichbar einem Führerscheintest - werden veröffentlicht. Der Prüfling kann sich darauf vorbereiten. Dazu bieten die Bundesländer auch Einbürgerungskurse an. Nicht veröffentlicht werden jedoch die einzelnen Prüfungsbögen. Schummeln ist also kaum möglich.

Gefragt wird beispielsweise danach, wie viele Bundesländer es gibt, wann die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde oder ab welchem Alter man volljährig ist. Länderspezifisch kann noch nach der Landeshauptstadt oder dem Ministerpräsidenten gefragt werden. Vier Antworten sind vorgegeben, von denen nur eine richtig ist. Abgelegt werden sollen die Tests bei Volkshochschulen oder ähnlichen Institutionen. Kinder und Jugendliche unter 16, Behinderte und altersbedingt Beeinträchtigte sind von dem Test befreit.

Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland sind bereits im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschrieben. Dort wird auch das Bundesinnenministerium ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einbürgerungstests zu regeln. Wenn der Einbürgerungswillige einen deutschen Schulabschluss vorweisen kann, entfällt der Test. Dann wird dieses Wissen vorausgesetzt.

2007 wurden 126.000 Ausländer eingebürgert. Nach Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat ein Ausländer Anspruch auf eine Einbürgerung, wenn er acht Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt, seinen Lebensunterhalt verdient und eine Reihe weiterer Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn ein Ausländer verfassungsfeindliche Ziele verfolgt oder straffällig geworden ist.

Der Zweck der Prüfung: Sie soll Parallelgesellschaften verhindern.

Die Opposition im Bundestag kritisiert den geplanten bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest. So hat der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele „grundsätzliche Bedenken" gegen den Einbürgerungstest. „Ich fürchte, dass viele Deutsche den Test auch nicht bestehen würden", sagte Ströbele der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". „Fragen nach der Strafbarkeit ab 14 Jahren oder dem Kniefall von Willy Brandt verfehlen das Ziel."

Die SPD meldet bei den Plänen noch Gesprächsbedarf an. „Derart wichtige und sensible Fragen wie der Einbürgerungstest müssen intensiv innerhalb der Koalition besprochen werden", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

Die FDP übte inhaltliche Kritik am Einbürgerungstest. „Derjenige, der gut auswendig lernen kann, kann solch einen formelhaften Test leicht bewältigen", sagte die Sprecherin für Integration und Migration der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle Laurischk. Andere Menschen seien möglicherweise benachteiligt.

Laurischk hofft, dass die Ergebnisse des Tests bei der Einbürgerung nicht überbewertet und von den Behörden flexibel gehandhabt werden. Es sollte bei der Einbürgerung viel mehr Wert auf gute Kenntnisse der deutschen Sprache gelegt werden, sagte die Abgeordnete.



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