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26-06-2008

Der „Straßen“-Fonds wird zu Nationaler Agentur „Straßeninfrastruktur“ umgestaltet

Der Fonds „Republikanische Straßeninfrastruktur" wird zu Nationaler Agentur „Straßeninfrastruktur" beim Ministerrat umgestaltet, teilte die Nachrichtenagentur „Fokus" mit. Die genehmigten Anträge auf Änderungen am Gesetz über die Straßen wurden von einer Behördenexpertengruppe ausgefertigt, die mit einem Regierungsbeschluss am 29. Mai gegründet ist, fügt das Regierungspresseamt hinzu.

Laut den Änderungen bestimmt der Ministerrat die Staatspolitik über Planung, Aufbau, Verwaltung und Instandhaltung der Infrastruktur. Der Verkehrsminister bildet die Staatspolitik in Zusammenhang mit der Entwicklung der republikanischen Straßen, und der Minister für die regionale Enwicklung und Städtebau unterstützt ihn in der Politik über die zweitklassigen und drittklassigen republikanischen Straßen.

Die Nationale Agentur „Straßeninfrastruktur" wird das Statut einer juristischen Person haben, Vorrangordner mit Haushaltkrediten. Die Spezialabteilungen des Fonds „Republikanische Starßeninfrastruktur" werden behalten, die auch in der Nationalen Agentur Spezialabteilungen sein werden - 27 Straßenverwaltungen, Zentrales Labor für Straßen und Brücken und Verwaltung „Verkehrsgebühren und Bescheinigungen" .

Die neue Agentur wird von einem Aufsichtsrat und einem Exekutivdirektor verwaltet. Der Rat wird aus 5 Personen bestehen, die vom Ministerrat auf Antrag vom Premierminister, dem Verkehrsminister, dem Minister für regionale Entwicklung und Städtebau und dem Finanzminister bewilligt und eingestellt werden. Mitglieder des Aufsichtsrates können Experten mit bewiesener beruflicher Erfahrung sein - Ingenieure, Wirtschaftler, Juristen. Ihre Amtszeit ist 5 Jahre.

Der Aufsichtsrat gewährt vorbeugende, laufende und konsequente Kontrolle auf die Tätigkeit des Direktors und aller Personen, die eine Leiterposition einnehmen oder Kontrolle auf die Verteilung und den Verbrauch von den Mitteln, Bewilligung des Haushaltsentwurfes der Agentur und der öffentlichen Aufträge ausüben. Die Tätigkeit des Rates wird von einer Prüfungsdirektion unterstützt, die dem Aufsichtsrat direkt unterstellt ist.

Der Exekutivdirektor der Nationalen Agentur „Straßeninfrastruktur" und seine zwei Stellvertreter werden vom Premierminister eingestellt. Die Anforderungen, denen sie entsprechen sollen, sind: wenigstens 10 Jahre berufliche Erfahrung im Straßenbau oder in der Verwaltung von Straßen- und Körperschaftsstrukturen.

Der Exekutivdirektor und seine Stellvertreter werden eine Erklärung über das Fehlen der aufgezählten Anforderungen abgeben, wenn sie die Position antreten, eine laufende Erklärung einmal pro 6 Monate, sowie bei Änderung der angegebenen Umstände. Bei der Entstehung eines Umstandes , der mit den Anforderungen unvereinbar ist, wird der Exekutivdirektor oder sein Stellvertreter mit einem Befehl des Ministerpräsidenten entlassen.

Der Exekutivdirektor und die stellvertretenden Exekutivdirektoren dürfen keine Personen sein, die unter Verbot stehen, wegen absichtlichen Verbrechens allgemeinen Charakters zu Freiheitsentzug verurteilt worden sind, Einzelhändler, Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung in einer Handelsgesellschaft sind, Handelsbevollmächtigten oder Handelsvertreter, Liquidatoren oder Syndizi sind, oder die eine Leiter- oder Kontrollposition in einer politischen Partei einnehmen oder solche, denen das Recht auf Handelstätigkeit entzogen wurde.



 
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