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03-07-2008

Das Parlament billigt Gesetzesentwurf über Referendum bei 350 000 gesammelten Unterschriften

Das Parlament hat einen Gesetzesentwurf über direkte Beteiligung der Bürger an der Verwaltung auf erster Lesung gebilligt. Wenn über 350 000 Unterschriften gesammelt werden, wird die Durchführung von nationalem Referendum obligatorisch sein, berichtet econ.bg.

Der gebilligte Antrag wurde vom Abgeordneten der Koalition für Bulgarien Janaki Stoilow und manchen Kollegen von ihm von der regierenden Mehrheit eingereicht. Laut dem Antrag soll die Anforderung zum Referendum 150 000 Menschen sein, wobei die Leute, die die Forderung unterschreiben, bulgarische Bürger und Wahlberechtigte sein sollen. Die Unterschriftensammlung wird ins Parlament geschickt, wo die Gründung öffentlichen Registers vorgeschlagen wird, in dem die Anträge auf nationale Volksabstimmung eingetragen werden und die Initiativenkomitees, die die minimale Anzahl von Unterschriften gesammelt haben, registriert werden.

Nach der Einreichung ins Parlament wird die Forderung im Rahmen von 3 Tagen auf die ständigen Ausschüsse verteilt, die ihre Stellungnahmen nicht später als bis Ende eines Monats vorstellen sollen. Danach wird einen Beschlussentwurf ausgefertigt, der die Stellungnahme zum Referendum nicht ändern darf. Dann bestimmt der Präsident das Datum zur Durchführung der Volksabstimmung.

Die Initiative für das nationale Referendum wird auch den Abgeordneten (nicht weniger als ein Zehntel der Abgeordneten), dem Präsidenten, dem Ministerrat und den Gemeinderäten im Land (nicht weniger als ein Zehntel davon) gegeben.

Ein weiterer Vorschlag ist das Ausfallen der Anforderung für die minimale Anzahl der Leute, die bei kommunalen und nationalen Referenden abgestimmt haben, als eine Bedingung für ihre Gültigkeit. Die Fragen, bei denen Referenden durchgeführt werden können, sind von den Kompetenzen der Volksversammlung. Ausgeschlossen sind diese Fragen, die laut der Verfassung nicht durch Referendum entschieden werden dürfen. Im Gesetzesentwurf steht, dass die direkte Teilnahme der Bürger durch Referendum, bürgerliche Initiative und gemeinsame Versammlung des Volkes umgesetzt wird.

Es werden drei Grundsätze für die direkte Teilnahme der Bürger an der Verwaltung eingeführt: freie Wahl; gemeinsame, gleichberechtigte und direkte Beteiligung mit geheimer Abstimmung; gleichberechtigter Zugang zu Information über das zu lösende Problem; gleichberechtigte Vorstellung der alternativen Stellungnahmen.



 
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