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16-07-2008

Kommission leitet Verfahren zur Kürzung der Zahlungen an Griechenland ein

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren zur 10-prozentigen Kürzung der Mittel für Flächenzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in Griechenland wegen anhaltender Mängel des griechischen Kontrollsystems eingeleitet. Die Mängel betreffen vor allem das griechische System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), das wegen veralteter und ungenauer Daten nicht wirksam funktioniert.

Ein präzises LPIS ist für die ordnungsgemäße Verwaltung und Kontrolle von Flächenzahlungen jedoch unabdingbar. Um die Mängel des bestehenden LPIS zu beheben, haben sich die griechischen Behörden im Rahmen eines im Frühjahr 2006 erstellten Aktionsplans verpflichtet, bis Ende 2008 ein neues LPIS einzurichten und in Betrieb zu nehmen. Ein vor kurzem von der Generaldirektion Landwirtschaft durchgeführtes Audit hat gezeigt, dass dieser wesentliche Punkt des griechischen Aktionsplans nicht termingerecht verwirklicht wird.

Mariann Fischer Boel, für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständiges Kommissionsmitglied, meinte: „Bei der Lösung der seit Jahren bestehenden Kontrollprobleme im griechischen Agrarsektor sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen. In Anbetracht der Ergebnisse unseres jüngsten Audits musste ich aber dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass der 31. Dezember 2008 als Termin für die Einrichtung und Inbetriebnahme des neuen LPIS unter Umständen nicht einzuhalten ist."

Das Audit hat gezeigt, dass zwar gewisse Fortschritte erzielt wurden, aber etliche Probleme weiterbestehen. Hierzu zählt, dass nicht förderfähige Flächen im System als förderfähig geführt werden, und dass nicht alle Agrarflächen Griechenlands bildlich erfasst sein werden. Es fehlt ein Verfahren für schnelle Vor-Ort-Kontrollen bei unklaren LPIS-Daten, es herrscht Besorgnis hinsichtlich der Einstellung zusätzlichen Personals, es gibt Probleme mit der Datenbank zur Identifizierung und Registrierung von Tieren und die IT-Anwendungen zur Verarbeitung der Daten werden zu langsam entwickelt.

Die Kommission hat deshalb beschlossen, das Verfahren gemäß den Artikeln 17a und 27a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 einzuleiten, die es ihr erlauben, die Zahlungen an die Mitgliedstaaten bei schweren, anhaltenden Mängeln der nationalen Kontrollsysteme zu kürzen. Diese Kürzung bedeutet jedoch nicht, dass die Landwirte weniger Geld erhalten, sondern nur, dass der griechische Staat geringere Erstattungen aus dem Gemeinschaftshaushalt bekommt.

Die griechischen Behörden haben bis Anfang September Zeit, um das Schreiben der Kommission, das heute abgesandt wurde, zu beantworten. Die Kommission wird nach Erhalt des griechischen Antwortschreibens und in Anbetracht der Ergebnisse eines für die Woche ab 22. September geplanten Kontrollbesuchs in Griechenland über die Kürzungen entscheiden.



 
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