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27-04-2009

Heute ist die Endfrist für die Wählerlisten und für die Anmeldung von Ausländern, die in Bulgarien abstimmen wollen

Heute ist die Endfrist für die Veröffentlichung der Listen der Wähler für die Europawahl. Am 27. April läuft die Frist aus, in der die Gemeindeverwaltungen die Listen der Wähler für die Europawahl veröffentlichen sollen.

Für den Fall, dass die Bürger Missstände in den angekündigten Listen finden sollten, dürfen sie für die Beseitigung der Fehler bis zum 30. Mai signalisieren. Die ursprünglichen Wählerlisten sind auch auf der Internetseite der Behörde für Bürgerliche Anmeldung und administrative Dienstleistungen zu finden, berichtete das bulgarische Radio BNR.

Außerdem können die Bürger der EU-Mitgliedsländer, die in Bulgarien leben, bis zum 27. April Erklärungen in die Verwaltungsbehörden einreichen, wenn sie in die Wählerlisten eingetragen werden wollen. Die Meldung für Abstimmung wird in die jeweilige Gemeinde eingereicht, teilte die Sprecherin vom zentralen Wahlausschuss für die Europawahl Ralitsa Negentsowa
Die Namen der Wähler werden alphabetisch eingetragen, gemeinsam mit dem ständigen oder dem nicht ständigen Wohnsitz.

Portal EUROPA erinnert daran, dass in Bulgarien an der Wahl für Europaabgeordnete nur die Bürger teilnehmen dürfen, die wenigstens 60 Tage während der letzten drei Monate in Bulgarien oder in einem anderen EU-Land gelebt haben.

Von den Listen werden die Namen der Personen, die einen gegenwärtigen Wohnsitz in einem EU-Nichtmitgliedsland haben, gestrichen.
Nach Angaben vom zentralen Wahlausschuss dürfen 7000 Bürger von EU-Ländern für bulgarische Europaabgeordnete abstimmen.

Bulgarische Bürger aus fünf europäischen Ländern haben ihren Wunsch geäußert, an der Europawahl teilzunehmen, indem sie für Europaabgeordnete vom jeweiligen Land votieren. Diese Länder sind Griechenland, Belgien, Österreich, Slowenien und Finnland, teilte Negentsowa weiter mit. Die Zahl dieser Bürger ist immer noch unbekannt.

 

 



 
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