17-03-2008
Der Ausschuss ist für die Auslegung und die Durchführung des Europäischen Rechts, sowie für die Übereinstimmung der EU-Akten mit dem primären Recht und für die Beachtung des Subsidiaritäts- und des Proportionalitätsprinzip zuständig. Darüber hinaus ist der Ausschuss mit der Auslegung und der Durchführung des internationalen Rechts beauftragt, insofern es die EU betrifft. Es ist hervorzuheben, dass sich dieser Ausschuss mit dem Statut der Parlamentsmitglieder und der Rechtsordnung der Amtspersonen der Europäischen Gemeinschaften beschäftigt: es handelt sich um die Privilegien, die Immunitäten und die Befugnisse.