17-03-2008
Der Ausschuss ist für den Schutz der Bürgerrechte, der Menschenrechte und der Grundrechte innerhalb der EU, einschließlich Schutz der Minderheiten zuständig. Außerdem ist der Ausschuss auch für die Maßnahmen der Bekämpfung aller anderen Diskriminierungsformen, für den Schutz der natürlichen Personen in Bezug auf die Personaldatenverarbeitung, das Asyl und die Migration zuständig.