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25-05-2009

Häufige Fragen an das Europaparlament: Parteien & Fraktionen

Immer mehr Menschen kontaktieren das Europaparlament mit Fragen zu den Europawahlen am 7. Juni. Wir versuchen in einer Serie die häufig gestellten Fragen zu beantworten: Wie sind die Abgeordneten im Europarlament organisiert? Welche Parteien sind vertreten. Welche Fraktionen gibt es und wofür stehen sie? Wie steht es mit der Parteifinanzierung?

Welche Parteien sind im Europaparlament vertreten?

Viele der etablierten Parteien, die es in Europa auf nationaler Ebene gibt, haben sich zu europäischen Parteien zusammengeschlossen.

CDU/CSU gehören beispielsweise der Europäischen Volkspartei (EVP) an, die SPD ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE) und auch Grüne, Liberale und Die Linke sind Mitglieder europäischer Parteien.

Gleiches gilt für die österreichischen Parteien  ÖVP (EVP-Mitglied), SPÖ (SPE-Mitglied) und die österreichischen Grünen (Mitglied der Europäischen Grünen Partei).

Diese europäischen Parteien sind teilweise eins zu eins im Europaparlament als Fraktionen widergespiegelt (SPE). Andere Fraktionen sind Zusammenschlüsse mehrerer europäischer Parteien.

Derzeit gibt es im Europaparlament sieben Fraktionen (siehe Kasten) und eine Reihe von fraktionslosen Mitgliedern (zuletzt 30). Letztendlich entscheidet jeder gewählte Abgeordnete selbst, ob und welcher Fraktion er angehört, denn im Europaparlament gibt es weder Fraktionszwang noch ein imperatives Mandat.

Zur Wahl stehen nationale oder regionale Listen

Allerdings folgt die Europawahl weitgehend einzelstaatlichen Regeln und entsprechend treten in den einzelnen EU-Ländern nicht europäische Parteien an, sondern regionale oder nationale Parteien und Vereinigungen, die nationale oder regionale Listen aufstellen. 

In Deutschland treten CDU/CSU mit Landeslisten an, die anderen etablierten Parteien mit Bundeslisten. Daneben stellen sich aber noch eine ganze Reihe von Parteien zur Wahl fürs Europaparlament, die bisher dort noch nicht vertreten sind (s. Links weiter unten).

Welche Positionen vertreten die Parteien im Europaparlament

Sie können sich über die Ziele der im Europaparlament vertretenen Fraktionen  beispielsweise über deren eigene Websites informieren (s.u.). Auch die deutschen Parteien stellen ihre europapolitischen Standpunkte auf Internet-Seiten dar.

Verschiedenen Medien und private Web-Angebote bieten hilfreiche Überblicke – wir haben auf Delicious eine Linksammlung angelegt, über die Sie solche privaten Angebote (für die wir keine Gewehr übernehmen) einfach finden können.

Wie kann eine Fraktion gegründet werden?

Um eine Fraktion zu gründen waren bisher nur 20 Abgeordnete (von 785 insgesamt) erforderlich, wobei in jeder Fraktion Abgeordnete aus wenigstens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten vertreten sein mussten. 

Nach den Europawahlen 2009 sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, wobei diese aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsstaaten kommen müssen.

Wie finanzieren sich die Parteien?

Grundsätzlich hängt die Finanzierung politischer Parteien von der Gesetzgebung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ab. Das heißt auch die zur Europawahl national antretenden Parteien erhalten Wahlkampfkosten-Erstattung und sonstige Finanzierung entsprechend der nationalen Gesetzgebung.

Daneben erhalten die Fraktionen sowie die europäischen Partei-Zusammenschlüsse eine Förderung aus dem Haushalt des Europaparlaments, der Teil des Gesamthaushalts der EU ist.

Den Zuschuss für Parteien können europäische Parteien bekommen, die Mitgliedsparteien haben, die in mindestens einem Viertel der Staaten in regionalen oder nationalen Parlamenten vertreten sind oder durch Abgeordnete aus einem Viertel der Mitgliedsstaaten im Europaparlament vertreten sind.

Wie viele Abgeordnete werden im Juni gewählt?

Vom 4. bis 7. Juni sind 375 Millionen Europäer aufgerufen, 736 Europa-Abgeordneten wählen. Die Gesamtzahl der Abgeordneten ist mit den kontinuierlichen EU-Erweiterungen ständig gewachsen, wird aber mit dieser Wahl wieder leicht reduziert. Seit 2007 (der letzten Erweiterung) zählt das Parlamentsplenum 785 EU-Abgeordnete aus 27 Mitgliedsstaaten.

Seit 1979 werden die EU-Abgeordneten für jeweils fünf Jahren direkt gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten hängt von der Anzahl der Einwohner ab. Jedes Land verfügt über eine festgelegte Anzahl von Sitzen. Deutschland als einwohnerstärkstes Land wählt 99 Abgeordnete, Malta ist mit fünf Parlamentariern vertreten.

Die kleineren Staaten sind überproportional repräsentiert, damit das politische Spektrum entsprechend des Wahlergebnisses überhaupt einigermaßen wiedergegeben werden kann. 

Der Vertrag von Nizza legt fest, dass die Gesamtzahl der Europa-Abgeordneten nach den Wahlen 2009 auf 736 sinken wird. Sollte der Vertrag von Lissabon nach den Europawahlen 2009 in Kraft treten, wird die Gesamtzahl der EU-Abgeordneten auf 754 ansteigen.



 
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