Die EU-Kommission ruft Bulgarien zu weiteren Reformen im Justizsystem auf
Die EU-Kommission hat heute ihren nächsten technischen Bericht über den Fortschritt Bulgariens und Rumäniens im Bereich der Justiz veröffentlicht. Neben den Lobsprüchen für die unternommenen und geplanten Reformen während der letzten Monate empfiehlt die Kommission auch weitere Arbeit und konkrete Ergebnisse.
Der Bericht stellt fest, dass Bulgarien in den vergangenen sechs Monaten zahlreiche wichtige Initiativen auf den Weg gebracht hat, die Reformbereitschaft erkennen lassen. Was diese Vorhaben wirklich wert sind, wird sich erst nach dem Praxistest erweisen. Nichtsdestotrotz wird aus ihnen die wachsende Einsicht deutlich, dass das Land einem tiefgreifenden Reformprozess unterzogen werden muss. Der Bericht lässt aber auch die nach wie vor spärlichen Erfolge der Justiz bei der Untersuchung, Verfolgung und Aburteilung von Fällen von Korruption in gehobener Position und von organisierter Kriminalität nicht unerwähnt, berichtet Rapid.
Was die Justizreform betrifft, so plant Bulgarien Nachbesserungen an der Strafprozessordnung, um Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen abzukürzen und wirksamer zu gestalten. In den vergangenen sechs Monaten hat Bulgarien die Inspektionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt, an deren Ende zahlreiche Empfehlungen und eine wachsende Zahl von Disziplinarmaßnahmen gegen Richter standen. Seit Mitte 2009 hat Bulgarien einige Empfehlungen der Kommission aufgegriffen; so erfolgte beispielsweise eine Anordnung, um die Objektivität des jährlichen Beurteilungsverfahrens für Richter zu verbessern, deren Ergebnisse allerdings erst noch abgewartet werden müssen. Zu loben ist auch das Verfahren, bei der kritischen Beobachtung der Gerichtspraxis prominente Fälle nicht auszusparen, was aber nicht verhindert, dass es in wichtigen Fällen immer noch zu übermäßigen Verzögerungen kommt. Die schweren Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit der Besetzung hoher Ämter im Bereich der Justiz, die sich u.a. auch gegen Mitglieder des Obersten Justizrats richten, haben das Ansehen der Justiz im zweiten Halbjahr 2009 beschädigt und verlangen nach umfassender Aufklärung.
Was die Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen betrifft, will Bulgarien dem Mittel der Konfiszierung von Erträgen aus Straftaten dadurch zu mehr Wirkung verhelfen, dass der Personenkreis, dessen Vermögen aufgrund der Beteiligung an einer Straftat konfisziert werden darf, erweitert wird, solange die rechtmäßige Herkunft des Vermögens nicht nachgewiesen werden kann. Ferner beschloss Bulgarien, die Strafverfolgungsstrukturen durch die Einrichtung gemischter Ermittlungskommissionen speziell für Korruption und das organisierte Verbrechen zu stärken. Außerdem hat Bulgarien parallel zur Arbeit an einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen mit dem Umbau der staatlichen Steuer- und Zollverwaltung begonnen. Obwohl es neuesten Berichten zufolge bei Korruption in gehobener Position und organisierter Kriminalität neue Ermittlungen und Anklageerhebungen gegeben hat, dauern die Prozessverschleppungen bei wichtigen Fällen an: Seit Mitte 2009 hat es keine Verurteilung in einem prominenten Fall gegeben. Vielmehr kam es im Januar 2010 erneut zu einem Mord auf offener Straße.
Um konkrete, messbare Erfolge in hinreichend großer Zahl zu erzielen, sollte Bulgarien seine Reformanstrengungen weiter intensivieren. Die von der Kommission im Juli 2009 empfohlenen Reformen sollten zu einer vordringlichen nationalen Aufgabe werden und müssen stärker in die Breite gehen, wenn das Justizwesen von Grund auf erneuert werden soll. Bulgarien sollte seine Bemühungen um die Reform des Strafprozesswesens fortsetzen und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten intensivieren. Darüber hinaus sollte das Land die Leistungsfähigkeit seines Justizwesens ausbauen, um auch in prominenten Fällen zu konkreten Ergebnissen zu gelangen.
Die Kommission wird Bulgarien weiterhin in seinen Bemühungen unterstützen. Die nächste ausführliche Bewertung der Fortschritte steht im Sommer dieses Jahres an. Die im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens verfassten Berichte werden zweimal jährlich veröffentlicht. Sie basieren auf Beiträgen der bulgarischen Regierung, der Kommission, der Mitgliedstaaten und von Nichtregierungsorganisationen.
Der Vorgängerbericht vom 22.Juli 2009 enthielt eine ausführliche Bewertung der Fortschritte in Bezug auf jede der sechs Vorgaben. Darin wurde festgestellt, dass die Reformen in Bulgarien an Schwung gewonnen und erste Ergebnisse hervorgebracht hatten; Beleg dafür waren die wachsende Zahl von strafrechtlich verfolgten Betrugsfällen beim Umgang mit EU-Mitteln, die ermutigende Bilanz bei den Inspektionen von Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie der leichte Fortschritt bei der einheitlichen Rechtsanwendung und der Aufdeckung von Prozessverschleppungen in prominenten Korruptionsfällen und Fällen von organisierter Kriminalität. Wegen der andauernden Morde auf offener Straße und des Unvermögens, bekannte Straftäter zu ergreifen, kam der Bericht zu dem Schluss, dass der politische Wille für weiter reichende Vorhaben noch nicht ausreichte.
Da seit diesem Bericht zu wenig Zeit vergangen ist, als dass Bulgarien diese Defizite hätte beheben und die Kommission eine Neubewertung hätte vornehmen können, begnügt sich der aktuelle Bericht mit einer Schilderung der Fakten. Die Kommission verzichtet bewusst darauf, die Ergebnisse anhand der einzelnen Vorgaben zu bewerten; ihr Ziel besteht vielmehr in einer kurzen Darstellung der Entwicklungen seit Mitte 2009.
Bulgarien erhielt im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens die folgenden sechs Vorgaben:
- Annahme von Verfassungsänderungen, um jegliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht des Justizwesens auszuräumen;
- Gewährleistung von transparenten und effizienten Gerichtsverfahren durch Annahme und Umsetzung eines neuen Gerichtsverfassungsgesetzes und einer neuen Zivilprozessordnung, Bericht über die Auswirkungen dieser neuen Gesetze sowie der Strafprozess- und der Verwaltungsgerichtsordnung unter besonderer Beachtung der vorgerichtlichen Phase;
- Fortsetzung der Justizreform und Steigerung der Professionalität, der Rechenschaftspflicht und der Leistungsfähigkeit des Justizwesens, Bewertung der Folgen dieser Reform und jährliche Veröffentlichung der Ergebnisse;
- Durchführung fachmännischer und unparteiischer Untersuchungen bei Korruptionsverdacht auf höchster Ebene und Berichterstattung über interne Kontrollen öffentlicher Einrichtungen und über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse hochrangiger Beamter;
- Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption, insbesondere an den Grenzen und in den Kommunalverwaltungen;
- Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens mit den Schwerpunkten Schwerverbrechen und Geldwäsche sowie zur systematischen Einziehung des Vermögens von Straftätern, Berichterstattung über neu eingeleitete und laufende Untersuchungen sowie Anklageerhebungen und Verurteilungen in diesen Bereichen.