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Europäisches Parlament / Nachrichten

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30-06-2008

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 28. Juni Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2009/02 — Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene veröffentlicht.

Gemäß Artikel 191 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind politische Parteien auf europäischer Ebene wichtig als Faktor der Integration und tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang definiert die Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung.

In der geänderten Verordnung wird die Rolle der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene anerkannt, die als Einrichtungen einer politischen Partei auf europäischer Ebene angeschlossen sind und „durch ihre Arbeit die Ziele der politischen Parteien auf europäischer Ebene unterstützen können, vor allem indem sie einen Beitrag zur Diskussion über Themen der europäischen Politik und die europäische Integration leisten, indem sie als Katalysator für neue Ideen, Analysen und politische Optionen tätig sind“. Diese Verordnung sieht insbesondere eine jährliche Finanzhilfe des Europäischen Parlaments in Form eines Betriebskostenzuschusses an diejenigen politischen Stiftungen vor, die einen entsprechenden Antrag stellen und die die in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Anträge auf Finanzhilfen für das Haushaltsjahr 2009 und den Tätigkeitszeitraum zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009.

Um Anspruch auf einen Zuschuss erheben zu können, muss eine politische Stiftung auf europäischer Ebene die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Voraussetzungen erfüllen:

a)sie muss einer anerkannten politischen Partei auf europäischer Ebene im Sinne von Absatz 1 angeschlossen sein, was von dieser Partei zu bestätigen ist;

b)sie muss in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, über Rechtspersönlichkeit verfügen. Diese Rechtspersönlichkeit muss von derjenigen der politischen Partei auf europäischer Ebene, der die politische Stiftung angeschlossen ist, getrennt sein;

c)sie beachtet insbesondere in ihrem Programm und bei ihrer Tätigkeit die Grundsätze, auf denen die Europäische Union beruht, d. h. die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit;

d)sie darf keine Gewinnerzielungsabsicht haben;

e)sie muss ein leitendes Gremium mit geografisch ausgewogener Zusammensetzung haben.

Gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 werden die verfügbaren Mittel des Haushaltsjahres 2009 wie folgt unter den politischen Stiftungen auf europäischer Ebene aufgeteilt, deren Antrag auf Gewährung einer Finanzierung unter Berücksichtigung der Kriterien der Zulässigkeit und Förderungswürdigkeit sowie der Ausschlusskriterien und der Auswahlkriterien
stattgegeben wurde:

a)15 % werden zu gleichen Teilen aufgeteilt;

b)85 % werden unter den Stiftungen aufgeteilt, welche politischen Parteien auf europäischer Ebene angeschlossen sind, die durch gewählte Mitglieder im Europäischen Parlament vertreten sind, wobei die Aufteilung im Verhältnis zur Zahl ihrer gewählten Mitglieder erfolgt.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird, vorbehaltlich der Billigung durch die Haushaltsbehörde, auf insgesamt 7 000 000 EUR veranschlagt.

Der Höchstbetrag der vom Europäischen Parlament gewährten Finanzhilfe darf 85 % der zuschussfähigen Kosten der Funktionshaushaltspläne der politischen Stiftungen auf europäischer Ebene nicht überschreiten. Die Beweislast liegt bei der betreffenden politischen Stiftung.

Die Frist für die Einreichung der Anträge wird auf den 1. November 2008 festgesetzt. Die nach Ablauf dieser Frist eingehenden Anträge werden nicht berücksichtigt.
 
Die Anträge müssen:

— auf dem Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe abgefasst werden,

— unbedingt vom Antragsteller oder seinem ordnungsgemäß Bevollmächtigten unterschrieben werden,

— im doppelten Umschlag übermittelt werden. Die beiden Umschläge werden verschlossen. Der innere Umschlag muss neben der Angabe der in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Empfängerdienststelle den folgenden
Vermerk tragen:

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — Finanzhilfen 2009 an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene

NOT TO BE OPENED BY THE MAIL SERVICE OR BY ANY OTHER UNAUTHORISED PERSON

Wenn selbstklebende Umschläge verwendet werden, so werden diese mit Klebebändern verschlossen, die mit der Unterschrift des Absenders überschrieben werden. Als Unterschrift des Absenders gilt nicht nur seine Handschrift, sondern auch
der Stempel seiner Organisation,

 — spätestens zu dem in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Zeitpunkt des Fristablaufs entweder auf dem Postwege per Einschreiben, wobei der Poststempel maßgebend ist, oder per Botendienst, wobei das Datum auf der Empfangsbescheinigung maßgebend ist, verschicktwerden.

Der äußere Umschlag trägt die folgende Anschrift:

EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dienststelle Amtliche Post
KAD 00D008
L-2929 Luxemburg

Dieser Umschlag trägt ebenfalls die Adresse des Absenders.

Der innere Umschlag wird mit der folgenden Anschrift versehen:

An den Präsidenten des Europäischen Parlaments
z. Hd. von Herrn Vanhaeren, Generaldirektor der
Generaldirektion Finanzen
SCH 05B031
L-2929 Luxemburg

Die folgenden Texte sind auf der Internetseite des Europäischen Parlaments verfügbar:

http://www.europarl.europa.eu/tenders/invitations.htm

a)Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung;

b)Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung;

c)Formular zur Beantragung einer Finanzhilfe;

d)Mustervereinbarung.

Alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Hinblick auf die Gewährung einer Finanzhilfe sind per E-Mail, unter Angabe der betreffenden Referenznummer, an die folgende Anschrift zu richten:

Helmut.Betz@europarl.europa.eu

Der vollständige Text über die Aufforderung ist hier anzuschauen.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen IX-2009/02 — Finanzhilfen an die politischen Stiftungen auf europäischer Ebene veröffentlicht (92.13 Kb)



 
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