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Europäisches Parlament / Nachrichten / Aktuelles aus Österreich

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13-06-2008

Voggenhuber für europaweite Volks­befragung in spezifischen Punkten

Europaabgeordneter warnt vor Ruf nach zweiter Volksabstimmung in Irland - Nein der Iren für EU "eine existenzbedrohende Krise" , berichtet derStandard.at.

Nach dem sich abzeichnenden Nein der Iren zum Lissabonner EU-Vertrag hat der grüne Europaabgeordnete und Vizepräsidenten des EU-Verfassungsausschusses Johannes Voggenhuber vor Rufen nach einer zweiten Volksabstimmung auf der grünen Insel gewarnt. Dies würde "eine tiefe Entfremdung" der Bürger in ganz Europa auslösen, warnte er am Freitag. "Die irische Abstimmung steht repräsentativ für das ganze Unbehagen in Europa, und für einen Brucj zwischen den Eliten und den Bürgern."

"Es hat sich bewahrheitet, dass der Lissabonner Vertrag gescheitert ist", so Voggenhuber. Damit sei auch die Strategie der Regierungen gescheitert, den Vertrag "mit Verpackungskünsten" und "durch Vermeiden von Volksabstimmungen" durchzubekommen. Es gebe nun eine Reihe von Möglichkeiten, die die EU nicht habe, sagte er. So gebe es kein spezifisches irisches Interesse, das etwa durch ein Protokoll lösbar wäre.

Auch Neuverhandlungen des EU-Vertrags "sehe ich nicht", so der Europaabgeordnete. Dazu gebe es derzeit keinen Konsens unter Befürwortern von mehr und weniger Europa in den Regierungen. All diese Szenarien seien "absurd" und "nicht realistisch", sagte Voggenhuber im Gespräch mit derStandard.at.

Europaweite Volksbefragung

Voggenhuber plädierte stattdessen für eine "kühne Operation". Man müsse das Vertrauen der BürgerInnen wieder gewinnen. Sein Vorschlag: Ein Art "Vertrag der europäischen BürgerInnen" ("European Act for Democracy"). Das Europaparlament sollte seine Ansicht nach beauftragt werden, jene Punkte, die die Bürger besonders betreffen, aus dem Verfassungsprozess herauszulösen und am Tag der nächsten EU-Wahlen im Juni 2009 einer europaweiten Volksbefragung unterwerfen. Dies wären etwa die Grundrechtecharta, das EU-Volksbegehren, die Stärkung der Rechte des Europaparlaments, die Kontrollrechte der EU-Gerichtshofs und die Öffentlichkeit der Gesetzgebung, sagte er.

Für eine Volksbefragung wären keine Änderungen rechtlicher Natur nötig (die rechtlichen Grundlagen für eine europaweite Volksabstimmung hätte der Vertrag von Lissabon gelegt). Die europäischen Regierungen müssten sich nur einigen, eine solche Befragung zu vollziehen und europaweit auszuzählen. Dieser Vorschlag ist auch die offizielle Vorschlag der österreichischen Grünen. In der nächsten Woche will Voggenhuber seinen "Plan C" dem EU-Parlament vorlegen.

Für die EU sei das Nein der Iren auf alle Fälle "eine existenzbedrohende Krise", so Voggenhuber. Die EU könne langfristig nicht mit dem geltenden Nizza-Vertrag weiterarbeiten. Dieser repräsentiere jenes Europa, gegen das sich die Bürger auflehnten. (red/APA)

 



 
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