17-03-2008
Der Ausschuss ist für die Bestimmung, die Förderung und den Schutz der Frauenrechte in der EU und für die damit verbundenen Gemeinschaftsmaßnahmen zuständig, sowie für die Förderung der Frauenrechte in anderen Ländern und für die Gleichstellungspolitik. Weitere Zuständigkeit dieses Ausschusses ist der Abbau aller Formen von Geschlechtsdiskriminierung.






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