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17-03-2008

KURZE GESCHICHTE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt und vertritt ihre Interessen. Seine Funktionen sind in Gründungsverträgen bestimmt, und seit 1979 werden seine Mitglieder direkt gewählt.

Am 19. März 1958 wurde in Strassburg die erste Sitzung der Europäischen parlamentarischen Versammlung durchgeführt. Sie umfasste 142 Mitglieder, die von den nationalen Parlamenten der Mitgliedsländer gewählt wurden und es wurde auf vier Sprachen gesprochen. Mit dem Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), von sechs Staaten unterzeichnet, wurde der Grundstein der Gemeinschaft gelegt und es wurden folgenede Institutionen gegründet: Hohe Behörde, gemeinsame Versammlung, Ministerrat, Gericht und Konsultativausschuss. Er trat am 25. Jini 1952 in Kraft.

Nach dem In-Kraft-Treten der Römischen Verträge 1958 und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) wurde die Entscheidung getroffen, dass die gemeinsame Versammlung zwar allgemein für die drei Gemeinschaften zuständig wird. Zu dieser Zeit wurde sie auf „Europäische parlamentarische Versammlung" umbenannt, und seit dem 30.März 1962 - auf „Europäisches Parlament" (ein Name, der in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 offiziell eingetragen ist).

Am 22.April 1970 wurde in Luxemburg ein Vertrag unterzeichnet, der der Versammlung weitere Befugnisse im Haushalt verlieh. 1975 wurde ein Vertrag unterzeichnet, der die Vollmachten des Europäischen Parlaments im Haushaltsbereich erweiterte. Der Vertrag trat am 1.Juni 1977 in Kraft.

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde der Name Europäisches Parlament offiziell eingeführt, sowie das Zusammenarbeitsverfahren (Recht auf zweite Lesung) und die Zustimmung. 1992 wurde mit dem Vertrag von Maastricht das Mitentscheidungsverfahren eingeführt. Das Parlament wurde auch im Verfahren für die Einstellung der Kommission eingeschlossen und bekam das Recht darauf, von ihr das Einbringen von Gesetzgebungsanträgen zu verlangen.

Bei den ersten direkten Europawahlen 1979 wurden 410 Mitglieder gewählt. 2004 wurden die Wahlen in 25 Staaten durchgeführt, und 2007 führten auch Bulgarien und Rumänien ihr europäisches Votum durch. Mit ihnen erreichte die Zahl der Euroabgeordneten 785. Sie arbeiten auf 23 offizielle Sprachen.

Der Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, vereinfachte und erweiterte das Mitentscheidungsverfahren. Die Bereiche, in denen dieses Verfahren angewendet wird, wurden 2001 durch den Vertrag von Nizza erweitert.

Der Vertrag von Lissabon, der zur Zeit von den Mitgliedsländern ratifiziert wird, sieht vor, dass das Europäische Parlament von 751 Mitgliedern besteht. Das Mitentscheidungsverfahren ist wesentlich erweitert und ist zum ordentlichen Legislativverfahren geworden. Als Ergebnis ist das Europäische Parlament zu einem gleichberechtigten Teilnehmer im Gesetzgebungsprozess in 95 Prozent der Gesetzgebung der EU geworden.

Der Präsident der Kommission wird vom Europaparlament mit einer Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Der Kandidat wird dem Parlament vom Europäischen Rat vorgeschlagen, der den Kandidaten durch qualifizierte Mehrheit nominieren wird, indem der Rat die Ergebnisse der Europawahlen berücksichtigt.

Die nationalen Parlamente werden mehr Chancen haben, an der Arbeit der EU teilzunehmen, vor allem dank eines neuen Mechanismus, der gewährleistet, dass die Union nur dann handelt, wenn die Ergebnisse auf EU-Ebene besser erzielt werden können (Subsidiaritätsprinzip). Dank der Bürgerinitiative werden 1 Million Bürger aus einer gewissen Zahl der Mitgliedsländer die Chance haben, die Kommission aufzufordern, Anträge für neue Politiken einzubringen.

Die Wahlperiode des derzeitigen Europäischen Parlaments läuft 2009 aus. Der Präsident für die zweite Halbzeit der Wahlperiode 2004-2009 ist Hans-Gert Pöttering.



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